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heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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ererbten Besitz darstellten, sind die Komplexe in Böhmen,<br />

Bayern und in den Provinzen Pommern und Posen vornehmlich<br />

aus umfangreichen Land- und Güteraufkäufen der Fürsten<br />

Karl (1783-1853) und Karl Anton (1811-1885) von<br />

Hohenzollern hervorgegangen.<br />

Die wichtigsten Ankäufe in den Provinzen Pommern und<br />

Posen wurden von Fürst Karl Anton in den Jahren 1872 bis<br />

1876 getätigt. Diese sollen hier kurz angegeben werden:<br />

- Rittergut Schweinen (Kreis Birnbaum, Regierungsbezirk<br />

Posen, Provinz Posen). Das Gut, das 5816 ha umfaßte,<br />

wurde mit Kaufvertrag vom 28. September 1872 für 182 000<br />

Taler von dem Rittergutsbesitzer Paul Dietz erworben.<br />

- Rittergut Dratzig mit Besitz in Nothwendig, Miala und<br />

Filehne (Kreis Czlrnikau, Regierungsbezirk Bromberg,<br />

Provinz Posen). Der Besitz wurde mit Kaufverträgen vom<br />

28. Februar und 23.Juni 1873 von dem Rittergutsbesitzer<br />

Rudolph von Schulz erworben. Der genaue Preis und der<br />

damalige Umfang konnten anhand der vorliegenden Akten<br />

nicht festgestellt werden.<br />

- Rittergüter Manow mit Roßnow, Grünhof und Seydel<br />

(Kreise Köslin und Bublitz, Regierungsbezirk Köslin, Provinz<br />

Pommern). Die Güter wurden mit Kaufvertrag vom<br />

18. Juni 1873 von dem Rittergutsbesitzer Georg Holtz für<br />

750000 Taler gekauft. Die Größe der Objekte wird mit<br />

insgesamt 22528 Magdeburger Morgen angegeben.<br />

- Rittergut Jannewitz mit Suckow, Santow, Größ-Quäsdow,<br />

Klarenwerder und mit einem Grundstück des Ritterguts<br />

Crange (Kreise Köslin und Bublitz, Regierungsbezirk<br />

Köslin, Provinz Pommern). Der Besitz wurde mit Kaufvertrag<br />

vom 20. Mai 1874 von Graf Werner von Blumenthal<br />

auf Jannewitz für 1 000 000 Taler erworben; er umfaßte<br />

6736 ha. In der Folgezeit wurde dieser Besitz als »Jannewitzer<br />

Begüterung« bezeichnet.<br />

- Rittergut Viverow a Viverow b (Kreis Bublitz, Regierungsbezirk<br />

Köslin, Provinz Pommern). Die Rittergüter, die<br />

eine Gesamtfläche von 1006,70 ha aufwiesen, wurden mit<br />

Kaufvertrag vom 8. Juni 1874 von den Hellermannschen<br />

Erben erworben. Der Kaufpreis betrug 148000 Taler.<br />

- Antonswald (Kreis Samter, Regierungsbezirk Posen, Provinz<br />

Posen). Der Besitz bestand aus den auf der rechten<br />

Seite der Warthe gelegenen Gütern von Biezdrowo. Der<br />

Kaufvertrag wurde am 1. August 1876 abgeschlossen. Der<br />

Kaufpreis und der damalige Umfang des Objekts konnten<br />

nicht festgestellt werden. 1898 wies der Antonswald 3160<br />

ha auf.<br />

In den folgenden Jahren war man seitens der Fürstl. Verwaltung<br />

zunächst bestrebt, die Besitzungen in den Provinzen<br />

Pommern und Posen durch weitere Ankäufe, die hier im<br />

einzelnen nicht dargestellt werden sollen, zu vergrößern und<br />

abzurunden. Es kamen freilich auch Veräußerungen vor, die<br />

dann im Verkauf der gesamten Besitzungen in der Provinz<br />

Posen unter Fürst Leopold von Hohenzollern (1835-1905)<br />

gipfelten. So wurde der Komplex Schweinert mit der Gesamtfläche<br />

von 6741 ha mit Kaufvertrag vom 7./13. Juli 1896 für<br />

600000 Mark an den Rittmeister a.D. Schlüter verkauft. Mit<br />

Kaufvertrag vom 20./21. November 1902 wurde dann das<br />

Rittergut Dratzig mit den Besitzungen in Nothwendig und<br />

Miala sowie der Antonswald für 3200000 Mark an den<br />

preußischen Fiskus veräußert. Dieser Komplex umfaßte<br />

17544 ha.<br />

2) Der Aufbau der Verwaltung<br />

Dem Ankauf des gewaltigen, wenn auch nicht zusammenhängenden<br />

Besitzes in den Provinzen Pommern und Posen<br />

folgte die verwaltungsmäßige Erschließung und Integration<br />

in den Fürstl. Hohenzollernschen Verwaltungsapparat.<br />

Bevor wir uns jedoch dem Aufbau der Fürstl. Verwaltung in<br />

50<br />

den Provinzen Pommern und Posen zuwenden, soll hier erst<br />

noch die Fürstl. Hohenz. Hofkammerverwaltung vor dem<br />

Ende der Monarchie skizziert werden.<br />

Nach Abschaffung der Geheimen Konferenz 1867 wurde die<br />

1832 geschaffene Hofkammer zur Obersten, unmittelbar den<br />

Fürsten von Hohenzollern unterstellte Behörde zur Verwaltung<br />

des Fürstl. Domanialbesitzes, d. h. zur obersten Behörde<br />

für die Verwaltung der Fürstl. Domänen und Forsten eingesetzt.<br />

Der Fürstl. Hofkammer unterstellt waren die Rentämter,<br />

die vor Ort die Verwaltung des Fürstl. Domänenbesitzes<br />

besorgten. Außerdem waren sie für die örtliche Bauverwaltung<br />

zuständig.<br />

Der Unterbau der Hofkammer im Bereich der Forstverwaltung<br />

war hingegen dreistufig. Unmittelbar unter der Hofkammer<br />

bestanden die drei Forstinspektionen Sigmaringen,<br />

Beutnitz in der Mark Brandenburg und Bistritz in Böhmen.<br />

Den Forstinspektionen unterstanden die Oberförstereien,<br />

denen wiederum Schutzbezirke zugeordnet waren.<br />

Zur Verwaltung des erworbenen Domänenbesitzes der Rittergüter<br />

Dratzig und Schweinert schuf Fürst Karl Anton mit<br />

Erlaß vom 27.Juli 1873 ein Fürstl. Hohenzollernsches Rentamt<br />

in Nothwendig. Mit gleichem Erlaß wurde für das<br />

Rittergut Manow mit Roßnow, Grünhof und Seydel die<br />

Fürstl. Hohenz. Rendantur Manow gebildet.<br />

Die Vermehrung des Fürstl. Besitzes wirkte sich in der<br />

Folgezeit auch auf die Verwaltungsstruktur in den Provinzen<br />

Posen und Pommern aus. Mit Erlaß vom 20. Dezember 1882<br />

schuf Fürst Karl Anton als Mittelinstanz zwischen der Hofkammer<br />

und den Rentämtern die Fürstl. Hohenzollernsche<br />

Domänenadministration Nothwendig. Ihr wurden die Rentämter<br />

Beutnitz (Regierungsbezirk Frankfurt a.d.Oder), die<br />

Rendantur Manow zu Köslin und das Rentamt Dratzig zu<br />

Nothwendig unterstellt. Am gleichen Tag wurde der Rittergutsbesitzer<br />

und Fürstl. Hofkammerrat Philipp von Nathusius<br />

Ludom aus Neinstedt mit der Administration beauftragt<br />

und außerdem mit der Leitung des Rentamts Dratzig betraut.<br />

Die Fürstl. Hohenzollernsche Domänenadministration<br />

Nothwendig hatte indes nur kurzen Bestand. Mit Erlaß des<br />

Fürsten Karl Anton von Hohenzollern vom 25. Mai 1884<br />

wurde die Domänenadministration aufgehoben und ihre<br />

Funktionen dem Fürstl. Hohenzollernschen Rentamt Dratzig<br />

zu Nothwendig übertragen. Mit Wirkung vom 1. Januar<br />

1885 wurde sodann die Vereinigung der beiden Rentämter<br />

Dratzig und Manow mit dem Sitz in Köslin verfügt. Das<br />

vereinigte Rentamt führte danach die Bezeichnung Fürstl.<br />

Hohenzollernsches Rentamt Köslin. Am seitherigen Sitz des<br />

Rentamts Dratzig in Nothwendig verblieb eine rentamtliche<br />

Zahlstelle. Der Wohnsitz des Fürstl. Baumeisters wurde von<br />

Filehne nach Nothwendig verlegt. Die Zahlstelle in Nothwendig<br />

ist dann nach dem Verkauf des Komplexes Dratzig<br />

und dem Antonswald mit Wirkung zum 1. August 1903<br />

aufgehoben worden.<br />

Im Gegensatz zur Verwaltung der Fürstl. Güter hat in den<br />

Besitzungen in den Provinzen Pommern und Posen niemals<br />

eine eigene Forstinspektion bestanden.<br />

Für den Bereich der Forstverwaltung war dort vielmehr die<br />

Forstinspektion Beutnitz in der Mark Brandenburg zuständig.<br />

Dieser wiederum zugeordnet waren nach dem Stand von<br />

1898 die Oberförstereien Antonswald (Kreis Filehne, Regierungsbezirk<br />

Bromberg), Manow (Kreise Köslin und Bublitz,<br />

Regierungsbezirk Köslin) und Suckow (Kreis Schlawe,<br />

Regierungsbezirk Köslin). Die Oberförstereien waren in<br />

Schutzbezirke untergliedert. Nach dem Verkauf des Rittergutes<br />

Dratzig mit Zubehörungen wurden mit Wirkung zum<br />

1. August 1903 die Oberförstereien Antonswald und Dratzig<br />

aufgehoben.

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