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heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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3) Die Entwicklung des Besitzes<br />

Wie bereits deutlich gemacht, war der Fürstl. Besitz in<br />

Pommern und in der Provinz Posen, was seinen Umfang<br />

anbelangt, einem Wandel unterworfen. Dieser soll im<br />

Anschluß anhand des in den Handbüchern der Fürstl.<br />

Hohenzollernschen Hofverwaltung von 1898 und 1911 enthaltenen<br />

Zahlenmaterials objektiviert werden.<br />

1898 setzte sich der Fürstl. Besitz in den Provinzen Pommern<br />

und Posen aus folgenden Realitäten zusammen:<br />

Gebäude und Hofräume 51,3612 ha<br />

Gärten 22,7860 ha<br />

Äcker 5414,2821 ha<br />

Wiesen 960,2319 ha<br />

Waldungen 21 490,6374 ha<br />

Weiden, Ödungen, Wege 2 518,5005 ha<br />

Teiche und Gewässer 737,0299 ha<br />

Der pommersche Besitz des<br />

bestand im Jahre 1911 aus:<br />

Grundfläche der Gebäude<br />

und Hofräume<br />

Gärten<br />

Äcker<br />

Wiesen<br />

Waldungen<br />

Weiden, Ödungen, Wege<br />

Teiche, Gewässer<br />

31 194 8290 ha<br />

Fürsten von Hohenzollern<br />

30,1447 ha<br />

6,5020 ha<br />

3768,3811 ha<br />

681,1764 ha<br />

7472,5239 ha<br />

938,3841 ha<br />

516,6230 ha<br />

13413,7352 ha<br />

Danach hatte sich der Fürstl. Besitz zwischen 1898 und 1911<br />

östlich der Mark Brandenburg um rund 17 781 ha vermindert.<br />

Wenn man aber bedenkt, daß allein durch den Verkauf des<br />

Komplexes Schweinert mit insgesamt 6741 ha im Jahre 1896<br />

und Dratzig mit insgesamt 17544 ha im Jahre 1902 sich der<br />

Gesamtbesitz des Fürsten von Hohenzollern um rund 24522<br />

ha vermindert hatte, dann müssen in dem verbliebenen<br />

Bereich in Pommern noch eindrucksvolle Ankäufe stattgefunden<br />

haben. Die Fürstl. Güter zählten damit zu den größten<br />

Besitzungen in Pommern, genauer gesagt Hinterpommern.<br />

Die Bodenbeschaffenheit der Güter war freilich nicht die<br />

beste. Sie eignete sich lediglich für den Anbau von Roggen,<br />

Kartoffeln und Hafer. Anfangs wurden die Güter verpachtet,<br />

und zwar die im Kreise Köslin getrennt und die im Kreise<br />

Schlawe in einer Hand. Einzelverpachtet waren die Fischgewässer.<br />

Dagegen befanden sich die Spiritusbrennereien in der<br />

Selbstbewirtschaftung des Fürstl. Hohenz. Rentamts Köslin.<br />

Die Einführung der Selbstbewirtschaftung der Güter, die<br />

weit ab vom Mittelpunkt der Zentralverwaltung lagen,<br />

geschah unfreiwillig und ging von der Begüterung im Kreis<br />

Schlawe aus. Als dort nämlich der letzte Pächter im Juli 1900<br />

starb, fand sich kein Pächter mehr für den großen Besitz. Die<br />

Einzelverpachtung war aus betriebstechnischen Gründen<br />

sowie wegen Fehlens von Pächterhäusern nicht möglich. So<br />

sah sich die Fürstl. Verwaltung gezwungen, das lebende und<br />

tote. Inventar zu übernehmen, und bildete zwei Gutsadministrationen.<br />

Die kleinere Administration mit den Besitzungen<br />

in Seydel, Viverow und Roßnow umfaßte ca. 1300 ha, die<br />

größere mit den Gütern in Jannewitz und Umgebung wies ca.<br />

2500 ha auf. Die Leitung dieser Gutsadministrationen oblag<br />

Fürstl. Administratoren.<br />

Auch der norddeutsche Forstbesitz der Fürsten von Hohenzollern<br />

war von geringerer Qualität als der süddeutsche. So<br />

wies 1911 der Bezirk der Forstinspektion Sigmaringen mit<br />

einer Gesamtfläche von 11510 ha 46 750 Fm jährliche Hauptnutzung<br />

auf. Der Bezirk der Forstinspektion Beutnitz in<br />

Norddeutschland brachte es im gleichen Jahr bei einer<br />

Gesamtfläche von 26402 ha nur auf eine Hauptnutzung von<br />

32576 Fm.<br />

Trotz dieser negativen Aspekte stellte der pommersche Besitz<br />

mit einer Gesamtfläche von 13 413,7 ha ein riesiges Vermögen<br />

dar. Wie wir aus einem Erlaß des Fürsten Wilhelm von<br />

Hohenzollern vom 8. Oktober 1917 erfahren, waren Interessenten<br />

damals vornehmlich im Hinblick auf dort vermutete<br />

Bodenschätze bereit gewesen, für den Fürstl. Besitz in Pommern<br />

18 000000 Mark zu bezahlen. Der Fürst war deshalb der<br />

Überzeugung, an dem pommerschen Besitz unbedingt festhalten<br />

zu müssen.<br />

4) Die Situation nach dem 1. Weltkrieg<br />

Der Untergang der Monarchie und die Gründung der Weimarer<br />

Republik bedeuteten für das Haus Hohenzollern<br />

zunächst den Verlust der noch bestehenden Vorrechte wie<br />

z. B. die Steuerbefreiung. Auch verloren die Fürstl. Behörden<br />

ihren öffentlich-rechtlichen Charakter. Vor allem aber wurde<br />

der pommersche Besitz der Fürsten von Hohenzollern immer<br />

mehr in den Strudel der sogen. Agrarkrise des Ostens mithineingerissen.<br />

Über die ökonomische Entwicklung der pommerschen Güter<br />

informiert anschaulich ein Gutachten des Hofkammerrats<br />

Dr. Paeffgen vom 30. September 1930. Danach erwirtschafteten<br />

die Güter in Pommern, die bis zum Kriegsbeginn noch<br />

einigermaßen rentabel waren, ab 1924 nur noch Verluste.<br />

Zum 1. Juli 1930 waren Schulden in Höhe von 1600000 RM<br />

aufgelaufen. Die Fürstl. Verwaltung mußte sich von dem<br />

Administrator Meyer-Bornhofer trennen.<br />

Niederschmetternd war auch die Situation der Forsten. In<br />

dem Jahresbericht der Fürstl. Hofkammer für 1929 heißt es:<br />

»Der in den Jahren 1927 und 1928 in Manow und Suckow<br />

aufgetretene Kiefernspannerfraß hat im Jahre 1928 seinen<br />

Höhepunkt erreicht. Als Folge des zweimaligen Licht- bzw.<br />

Kahlfraßes mußten 1929 in der Oberförsterei Manow 161 ha<br />

mit einem geschätzten Anfall von rund 12000 Fm zum<br />

Einschlag kommen. ... In der Oberförsterei Suckow mußten<br />

insgesamt rund 130 ha in Folge des Spannerfraßes abgeschrieben<br />

werden.«<br />

Auch die Verwertung des angefallenen Holzes stieß auf<br />

Schwierigkeiten. So heißt es in dem zitierten Jahresbericht:<br />

»Der Holzanfall in den norddeutschen Revieren kann immer<br />

noch nicht als normal bezeichnet werden. Die Holzpreise<br />

sind deshalb nicht vergleichbar, da infolge des Spannerfraßes<br />

in Manow und Suckow besonders viel Grubenholz anfiel,<br />

während in den Beutnitzer Revieren immer noch Nachhiebe<br />

als Folge des Forleulenfraßes notwendig wurden. Die Holzpreise<br />

sind gegenüber 1928 um ca. 25-30% gesunken.«<br />

In dem erwähnten Gutachten von Hofkammerrat Dr. Paeffgen<br />

wird die Situation wie folgt bewertet: »Der forstliche<br />

Besitz in der Mark Brandenburg [mit Pommern] in Größe<br />

von rund 18 000 ha, früher als Rückgrat der ganzen Verwaltung,<br />

ist durch eine Fraßkatastrophe (Forleule) auf unabsehbare<br />

Zeit nicht nur ertraglos geworden, sondern erfordert<br />

große Zuschüsse für Aufforstungen, Gehälter der Beamten<br />

usw. Das durch den Fraß angefallene Holz kam in eine so<br />

schlechte Verwertungsperiode hinein, daß der Erlös nicht<br />

einmal die Kosten der Aufarbeitung und des Abtransports<br />

deckte.«<br />

Die katastrophale Entwicklung der Forstwirtschaft in Norddeutschland<br />

zwang die Fürstl. Verwaltung zu Einsparungen<br />

und zur Straffung des Behördenaufbaus. So wurde die Fürstl.<br />

Hohenzollernsche Forstinspektion Beutnitz mit Wirkung<br />

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