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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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I Deutscher Chorverband – Chorwesen national/international 200<br />

2.4.1.2 Die Fachverbände aller Länder sollten für ihre Schulungsmaßnahmen<br />

über ähnliche Einrichtungen verfügen, wie sie Bayern, Baden-Württemberg<br />

und Nordrhein-Westfalen bereits ausgebaut haben (vgl.<br />

2.3.3).<br />

2.4.1.3 Das Musikschulnetz sollte auch auf ländliche Gebiete weiter ausgedehnt<br />

werden, um eine Verbindung zu den Vereinen der Laienmusik zu<br />

ermöglichen.<br />

2.4.1.4 Die Vereine der Laienmusik brauchen Hilfe beim Ausbau eigener Häuser<br />

oder Proberäume in Festhallen und Schulen.<br />

2.4.1.5 Die Ländergesetze zur Gewährung von Sonderurlaub zum Zwecke der<br />

Jugendpflege sollten auch auf Mitarbeiter in den Vereinen der Laienmusik<br />

ausgedehnt werden. Die bayerische Regelung könnte dabei als<br />

Modell dienen.<br />

2.4.1.6 Die Regelungen zur Vereinsbesteuerung sind inzwischen durch das<br />

Vereinförderungsgesetz vom 01.01.1990 erleichtert worden.<br />

2.4.2 Personell<br />

2.4.2.1 Die Länder sollten den Verbänden der Laienmusik die Anstellung von<br />

Bildungsreferenten als Hilfe zur Selbsthilfe der Vereine ermöglichen.<br />

2.4.2.2 Der Bund sollte die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung<br />

in Trossingen als Ort für den Erfahrungsaustausch der Verbände und<br />

die Fortbildung der Verbandsmitarbeiter personell ausbauen.<br />

2.4.2.3 Die Kommunen sollten für die künstlerische Betreuung ihrer Musikvereine<br />

und Chöre Stellen für städtische Musikdirektoren einrichten. Das<br />

hohe Niveau der Musikkapellen in Süddeutschland ist u.a. auf den<br />

hauptamtlichen Status ihrer Dirigenten zurückzuführen.<br />

2.4.3 Finanzielle Folgerungen<br />

2.4.3.1 Die Förderung der Laienmusik als einer breiten Volkskunst in den Vereinen<br />

erfordert im Verhältnis zur berufsmäßig ausgeübten Musik wenig<br />

Mittel. Mit geringen öffentlichen Zuschüssen sind hier große Wirkungen<br />

zu erzielen. Diese bezwecken:<br />

2.4.3.2 Ausbau und Unterhalt von Bildungsstätten (vgl. 2.3.3).<br />

Ausbildung von Übungsleitern (vgl. 2.4.1.1).<br />

Vergütung von Übungsleitern (vgl. 2.4.1.1)<br />

Anstellung von Bildungsreferenten (vgl. 2.4.2.1).<br />

Errichtung von Planstellen für städtische Musikdirektoren (2.4.2.3).<br />

Zuwendungen für die Anschaffung von Musikinstrumenten und Noten<br />

und die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Fortsetzung des Förderprogramms „Bildung und Kultur“ des Bundesministeriums<br />

für Bildung und Wissenschaft mit neuen Schwerpunkten<br />

in der Laienmusik.<br />

Handbuch Chormanagement · 2006

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