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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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361 Deutscher Chorverband – Chormanagement<br />

Vereinshotline DCV<br />

Rechtsberatung für Mitgliedschöre<br />

Der Deutsche Chorverband bietet in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt<br />

Malte Jörg Uffeln eine Hotline zur kostenlosen Erstberatung von Chören in<br />

Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen an. Im Folgenden stellen wir einige<br />

häufiger nachgefragte Beispiele vor.<br />

Ausführliche Beratungen sowie Mandatsübernahmen werden jedoch nicht<br />

von dieser Vereinbarung abgedeckt; hierfür ist die obligatorische Rechtsschutzversicherung<br />

des DCV mit der ARAG Allgemeine Versicherungs AG in Anspruch<br />

zu nehmen. Die Kostenübernahme sollte vor Vorgabe eines Mandats<br />

abgeklärt werden (siehe dazu auch Kapitel I.4 – Leistungen des DCV).<br />

Für allgemeine Fragen zu Rechts-, Steuer- und Versicherungsthemen erreichen<br />

Sie die DCV-Hotline unter<br />

Malte Jörg Uffeln<br />

Rechtsanwalt und Mediator (DAA)<br />

Nordstraße 27<br />

63584 Gründau<br />

Telefon (06051) 18979<br />

Telefax (06051) 18937<br />

Mobil (01 70) 4241950<br />

E-Mail: ra-uffeln@t-online.de<br />

Nutzen Sie das Angebot des Deutschen Chorverbandes. Jede Anfrage wird umgehend,<br />

spätestens innerhalb 24 Stunden per Telefon (bitte Telefonnummer<br />

angeben), auf Wunsch auch kurz schriftlich beantwortet.<br />

Beispiele aus der Arbeit der DCV-Hotline<br />

Anmerkung: Die in den Antworten genannten Gesetzestextes finden Sie im Internet<br />

unter www.dejure.org/gesetze/BGB sowie im gedruckten BGB.<br />

Frage: Welche kündigungsrechtlichen Bestimmungen gelten bei Chorleiterverträgen?<br />

Antwort: Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse können ordentlich sowie<br />

außerordentlich aus wichtigem Grund (mit sofortiger Wirkung = fristlos) gekündigt<br />

werden. Für Arbeitsverhältnisse schreibt § 623 BGB zwingend die<br />

Schriftform der Kündigung vor. Auch wenn dies bei Dienstverträgen nicht<br />

zwingend ist, so ist eine schriftliche Kündigung (aus Beweis- und Dokumentationszwecken)<br />

zu empfehlen. Eine ordentliche Kündigung ist an Fristen gebunden.<br />

Sind in einem Vertrag keine Fristen bestimmt, so gelten die gesetzli-<br />

2006 · Handbuch Chormanagement<br />

I<br />

7.3<br />

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