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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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277 Deutscher Chorverband – DCV-Leistungen<br />

Informationen zur Versicherung des DCV<br />

Grundsätze der Versicherung<br />

Sie wissen aus Ihrer praktischen Arbeit im Verein, dass die Entwicklung im<br />

Chorwesen von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann.<br />

Organisatorische Veränderungen, Ausweitungen der Aufgabenbereiche sowie<br />

die wirtschaftliche Entwicklung wirken sich auf den Umfang und die Leistungen<br />

der Versicherung aus. Dies bedeutet für den DCV und den Versicherer, dass sie die<br />

Entwicklung im Chorwesen ständig beobachten und neue Erfahrungen und Erkenntnisse<br />

umsetzen müssen. Nur dies kann gewährleisten, dass den Verbänden,<br />

Vereinen und den aktiven Vereinsmitgliedern jederzeit ein bedarfsgerechter, an<br />

der Praxis orientierter Versicherungsschutz zur Verfügung steht. Zu berücksichtigen<br />

ist, dass der Versicherungsschutz als Beihilfe für die Solidargemeinschaft aller<br />

Chormitglieder geschaffen wurde und deshalb weder die private Vorsorge des<br />

Einzelnen ersetzen noch bei Schäden geringeren Ausmaßes helfen kann.<br />

Daher sind bei der Ausstattung unserer Versicherung folgende Grundsätze beachtet<br />

worden, die im Übrigen auch im Versicherungsvertrag festgelegt sind:<br />

1. Die Versicherung des DCV kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine<br />

oder der aktiven Mitglieder verstanden werden. Der Versicherungsschutz<br />

ersetzt nicht die private Vorsorge. Darum müssen Leistungen primär für<br />

größere Schäden zur Verfügung stehen, während Schäden geringeren Ausmaßes<br />

nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.<br />

2. Die Gleichbehandlung aller Vereine und Mitglieder muss sichergestellt sein.<br />

Allgemeine Erläuterungen<br />

Bevor im Folgenden auf die jeweiligen Versicherungsleistungen in den einzelnen<br />

Versicherungssparten eingegangen wird, ist es erforderlich, einige allgemeine Dinge<br />

aufzuzeigen, die für den Versicherungsschutz insgesamt gelten. Zunächst ist es<br />

wichtig zu wissen, welche Organisationen bzw. Personen überhaupt in der Versicherung<br />

des Deutschen Chorverbandes e.V. erfasst und damit versichert sind.<br />

Dass der Versicherungsschutz nicht nur für die sogenannten „natürlichen Personen“<br />

(aktive Mitglieder und Mitarbeiter), sondern auch für „juristische Personen“<br />

(Verbände und Vereine) gilt, wird bei den speziellen Erläuterungen zu<br />

den einzelnen Versicherungssparten deutlich werden.<br />

Wer ist versichert?<br />

Versicherte Organisationen sind<br />

• Der Deutsche Chorverband<br />

• Die Mitgliedsverbände<br />

• Die Sängerkreise, -bezirke und -gaue<br />

• Die Vereine<br />

• Die Deutsche Chorjugend<br />

2007 · Handbuch Chormanagement<br />

I<br />

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