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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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401 Deutscher Chorverband – Chormanagement<br />

Organisationshilfen<br />

Begrüßungsansprachen bei Konzerten, Anreden<br />

Hinweise für Vereinsvorsitzende und Festredner<br />

Anlässlich von Veranstaltungen des Vereins fällt in der Regel dem Vorsitzenden<br />

die Aufgabe zu, die Gäste – und dies möglichst in ansprechender Art und Weise<br />

– zu begrüßen. Hierbei sollte man einige Spielregeln beachten, um seine Ehrengäste<br />

nicht zu verärgern. Die Zahl der Würdenträger, die einigen Wert auf<br />

Rangfolge und korrekte Nennung ihres Titels legen, ist weitaus größer als gemeinhin<br />

angenommen – und zugegeben. Wird aber eine solche Person ganz<br />

und gar bei der Aufzählung vergessen, kann dies u.U. peinliche Folgen haben.<br />

Grundsätzlich sollte daher ein erfahrenes Vorstandsmitglied an der Eingangstür<br />

postiert werden, das alle Namen und Titel notiert und dem Redner, der oft<br />

schon unter nervöser Anspannung leidet, eine entsprechend geordnete Liste<br />

vorbereitet.<br />

Allerdings lassen sich allgemeinverbindliche Regeln, im Hinblick auf unterschiedliche<br />

Amtsbezeichnungen in den einzelnen Bundesländern und landschaftliche<br />

Gepflogenheiten, nicht aufstellen. Dennoch sollten hier einige<br />

Empfehlungen zur Beachtung gegeben werden: Der Ministerpräsident, der Präsident<br />

des Landtages, die Staatsminister und deren Staatssekretäre rangieren<br />

– in der Reihenfolge – an erster Stelle. Ein Ministerialbeamter (Regierungsdirektor,<br />

Ministerialrat) wird nur dann als erster genannt, wenn er die Vertretung<br />

eines der Vorgenannten übernommen hat.<br />

Es folgen Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Abgeordnete des<br />

Landtages vor den Vertretern der Regierungsbezirke. Auf den weitergehenden<br />

Ebenen haben die Wahlbeamten (Landrat, Oberbürgermeister, Bürgermeister)<br />

und die Parlamentarier der entsprechenden Kreis- oder Stadtgremien Vorrang<br />

vor den Beamten der Verwaltung, also z. B. den Ministerialbeamten. Dem „ersten<br />

Bürger“ einer Stadt oder Gemeinde, d.h. dem Vorsteher des Parlaments,<br />

sollte immer besondere Beachtung geschenkt werden.<br />

Geistliche sind je nach ihrer Funktion anzusprechen, d. h. ein eventuell anwesender<br />

Bischof folgt unmittelbar nach dem Regierungschef. Die Einordnung<br />

der Vertreter der verschiedenen DCV-Gremien bleibt dem Redner überlassen.<br />

Sie sollte sich jedoch am Anlass der Veranstaltung – ob überwiegend konzertant<br />

oder offiziell – orientieren.<br />

Ein paar Tipps am Rande …<br />

– Versierte Redner nennen möglichst viele Gäste gleicher „Fakultät“ in einem<br />

Block, so z. B.: „Ich begrüße die Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung,<br />

an ihrer Spitze Herrn Stadtverordnetenvorsteher …“<br />

oder<br />

2006 · Handbuch Chormanagement<br />

I<br />

7.11<br />

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