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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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2008 · Handbuch Chormanagement<br />

Deutscher Chorverband – DCV-Leistungen · 293<br />

3. Reiseversicherung<br />

Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz<br />

beantragt werden muss, kann ein Reiseversicherungsangebot bei der<br />

ARAG Allgemeinen, Telefon (02 11) 963-38 34 angefordert werden.<br />

In diesem Zusammenhang muss unbedingt beachtet werden, dass die Versicherung<br />

für den Verband/Verein als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden<br />

Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB abgeschlossen werden muss, wenn<br />

u. a. mindestens zwei Einzelleistungen erbracht werden, die nicht von untergeordneter<br />

Bedeutung sind und üblicherweise auch von einem kommerziellen<br />

Reiseveranstalter geleistet werden, z. B. Anmietung von Transportmitteln, Unterkünften,<br />

Verpflegung.<br />

Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination Haftpflicht- und Unfallversicherung,<br />

Reisegepäckversicherung sowie Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen<br />

werden.<br />

4. Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz<br />

Zur Durchführung des Chorbetriebes gehört auch die Beförderung von Personen<br />

zu und von Veranstaltungen, an denen sie in ihrer Funktion und im Auftrag<br />

des Vereins teilzunehmen haben. In der Regel übernehmen dies Mitglieder,<br />

Freunde oder Gönner des Vereins mit ihren privaten Pkw. Was aber, wenn unterwegs<br />

ein Unfallschaden an den Fahrzeugen eintritt? Wenn das Fahrzeug geborgen<br />

und abgeschleppt werden muss oder ein Unfall zu einem Rechtsstreit<br />

führt?<br />

Jeder Verein sollte darauf vorbereitet sein und dafür sorgen, dass die Fahrzeuge<br />

dann optimal versichert sind.<br />

Die ARAG Allgemeine und ARAG Rechtsschutz bietet allen Vereinen und Verbänden<br />

daher die Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz. Nähere Informationen<br />

und Unterlagen erhalten Sie bei der ARAG Allgemeinen unter der Telefonnummer<br />

(02 11) 963-38 34.<br />

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