09.11.2012 Aufrufe

CHORMANAGEMENT HANDBUCH

CHORMANAGEMENT HANDBUCH

CHORMANAGEMENT HANDBUCH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

429 Deutsche Chorjugend im Deutschen Chorverband<br />

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:<br />

– der Vorsitzende,<br />

– zwei stellvertretende Vorsitzende,<br />

– der Schatzmeister,<br />

– der Schriftführer.<br />

Der Gesamtvorstand besteht aus:<br />

– dem geschäftsführenden Vorstand,<br />

– dem Bundeschorleiter,<br />

– Referat für Öffentlichkeitsarbeit,<br />

– Referat für Jugendpflege,<br />

– Referat für Kooperationen.<br />

Wählbar ist, wer einem der Chöre der Deutschen Chorjugend e.V. angehört. Die<br />

Wahl der Mitglieder des Chorjugendvorstands erfolgt jeweils auf die Dauer von<br />

vier Jahren. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder<br />

anwesend sind. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der<br />

Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.<br />

Dem Chorjugendvorstand kann mit beratender Stimme auch ein Musikausschuss<br />

angehören. Hierüber und über dessen Zusammensetzung beschließt<br />

der Jugendbeirat.<br />

Aufgaben des Vorstands der Deutschen Chorjugend e.V. sind:<br />

– Erledigung sämtlicher laufender Geschäfte im Bereich der Deutschen<br />

Chorjugend e.V.,<br />

– Einberufung des Chorjugendtages und dessen Durchführung,<br />

– Gewährung von Zuschüssen an die Kinder- und Jugendchöre sowie die<br />

Einzelbünde nach den bestehenden Richtlinien,<br />

– Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Pressereferenten des<br />

Deutschen Chorverbandes e.V.<br />

§ 11 Kassen- und Buchführung<br />

1. Die Kassen- und Buchführung erfolgt durch den Schatzmeister. Mit dieser<br />

Aufgabe wird der gewählte Schatzmeister des Deutschen Chorverbandes<br />

e.V. in Personalunion betraut. Hierbei ist jedoch in jedem Falle sicherzustellen,<br />

dass getrennte Kassen- und Buchführung erfolgt.<br />

2. Der Schatzmeister hat alljährlich bis spätestens 31. Oktober für das kommende<br />

Jahr einen Haushaltsentwurf zu erstellen und diesen dem Chorjugendvorstand<br />

vorzulegen.<br />

3. Der Schatzmeister ist neben dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern<br />

befugt,<br />

– sämtliche Zahlungen für die Deutsche Chorjugend e.V. entgegenzunehmen<br />

und hierüber Bescheinigung zu erteilen,<br />

– Zahlungen insoweit zu leisten, als es sich um laufend wiederkehrende<br />

Zahlungen handelt. Alle Zahlungen über € 250 dürfen nur mit Zustimmung<br />

oder auf schriftliche Anweisung des Vorsitzenden oder dessen<br />

Stellvertreter erfolgen,<br />

– den bei dem gesamten Zahlungsverkehr (Kassengeschäfte) anfallenden<br />

Schriftverkehr selbständig zu führen.<br />

2006 · Handbuch Chormanagement<br />

II

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!