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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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231 Deutscher Chorverband – Chorwesen national/international<br />

5 Bericht der Ortsbehörde<br />

Die Ortsbehörde – in größeren Städten das Kulturamt – wird gebeten, in einem<br />

Gutachten das künstlerische und volksbildende Wirken des Chores zu<br />

bestätigen. Falls die zuständige Behörde nur unzureichende Kenntnis von<br />

der Tätigkeit des Chores hat, sollte der antragstellende Chor gegenüber der<br />

zuständigen Ortsbehörde den Nachweis durch Vorlage entsprechender Unterlagen<br />

führen.<br />

Zum Ablauf des Antragsverfahrens<br />

Jedes Jahr stellen zwischen 150 und 200 Chöre einen Antrag auf Verleihung<br />

der Zelter-Plakette und der dazugehörigen Urkunde des Bundespräsidenten.<br />

Da es am Ende um eine Urkunde geht, die die Unterschrift des Bundespräsidenten<br />

trägt, müssen die Richtlinien (die bei der ADC oder den Chorverbänden<br />

erhältlich sind) streng eingehalten werden. In der Regel geht das ohne<br />

Probleme. Aber es gibt einige typische Fälle, die immer wieder zu Schwierigkeiten<br />

führen.<br />

Oft ist es die Frage des Gründungsdatums, das in der Urkunde eingetragen<br />

wird. Dieses Datum muss wirklich exakt belegt sein, sonst kann es nicht beurkundet<br />

werden. Andererseits ist für die Verleihung der Zelter-Plakette<br />

„nur“ zwingend, dass der Chor mindestens 100 Jahre alt sein muss. Er kann<br />

die Ehrung also auch bekommen, wenn er zwar kein Gründungsdatum nennen<br />

kann, aber einen Beleg hat, der mindestens 100 Jahre alt ist. Das kann<br />

zum Beispiel ein altes Kassenbuch, eine Zeitungsnotiz oder ein Konzertprogramm<br />

sein. In diesen Fällen steht dann in der Urkunde die Formulierung<br />

„Mit Tradition von …“.<br />

Der reine Nachweis des Gründungsdatums reicht aber nicht aus.Wichtig ist<br />

vielmehr, dass der Chor belegen muss, dass er auch wirklich – abgesehen<br />

von den Kriegsjahren – ständig musikalisch aktiv war. Einzelheiten dazu sind<br />

in den Richtlinien beschrieben. Hier haben viele Chöre die größten Schwierigkeiten.<br />

Viele suchen nämlich nur in offiziellen Archiven nach Unterlagen<br />

und Belegen. Viel ergiebiger ist aber oft die Nachforschung im privaten Bereich.<br />

Alte Fotoalben, Briefe, Tagebücher und alte Zeitungen sind oft wahre<br />

Fundgruben.<br />

Ein Missverständnis besteht häufig: Natürlich kann ein Chor nicht nur genau<br />

im 100. Jahr nach seiner Gründung die Zelter-Plakette bekommen – er<br />

muss nur mindestens 100 Jahre alt sein.<br />

Anmerkung der Redaktion<br />

Um eine problemlose und termingerechte Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten,<br />

gilt für die Chöre des Deutschen Chorverbandes als Abgabetermin<br />

für die Antragsunterlagen auf Verleihung der Zelter-Plakette weiterhin<br />

der 30. April des dem Jubiläumsjahr vorangehenden Jahres für die Vorlage<br />

der Unterlagen beim Einzelverband.<br />

2007 · Handbuch Chormanagement<br />

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