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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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419 Deutsche Chorjugend im Deutschen Chorverband<br />

Struktur der DCJ<br />

Die Deutsche Chorjugend ist der Bundesverband der Kinder- und Jugendchöre<br />

unter dem Dach des Deutschen Chorverbandes. Die Mitglieder der DCJ, also die<br />

Kinder- und Jugendchöre und deren Mitglieder, sind organisiert in den Einzelverbänden<br />

des Deutschen Chorverbandes. Sie werden betreut durch die Jugendreferenten<br />

oder Jugendvertreter in den Vorständen der Einzelverbände.<br />

Zum Teil gibt es jedoch auf der Einzelverbandsebene selbstständige Chorjugendverbände<br />

mit eigenen Vorständen.<br />

Die Vorsitzenden dieser Jugendverbände bzw. die Jugendvertreter der Einzelverbände<br />

sind Mitglieder im Jugendbeirat des Bundesverbandes. Der Jugendbeirat,<br />

dem auch die Mitglieder des Bundesvorstandes sowie die Jugendchorleiter<br />

der Einzelverbände angehören, trifft sich einmal jährlich und vertritt die<br />

Interessen der Mitglieder auf Bundesebene.<br />

Der Vorstand der DCJ, der vom Chorjugendtag, dem Gremium aller Delegierten<br />

der Einzelverbände, für vier Jahre gewählt wird, führt die laufenden Geschäfte<br />

des Bundesverbandes. Er wird hierbei unterstützt durch das Team der Geschäftsstelle<br />

des Deutschen Chorverbandes und in musikalischen Fragen beraten<br />

vom Musikausschuss der Deutschen Chorjugend, dem Chorleiter, Musiker<br />

und Musikpädagogen angehören.<br />

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:<br />

– der Vorsitzender,<br />

– zwei stellvertretende Vorsitzende,<br />

– der Schatzmeister,<br />

– der Schriftführer.<br />

Dem erweiterten Vorstand gehören daneben an:<br />

– der Bundeschorleiter,<br />

– die Leiter der Referate für Öffentlichkeitsarbeit, Jugendpflege und Kooperationen.<br />

Die Deutsche Chorjugend ist verantwortlich für die jugendpflegerische Arbeit<br />

im Deutschen Chorverband. Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen<br />

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie von jungen Erwachsenen<br />

bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Der Jugendverband tritt insbesondere<br />

für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.<br />

Die Satzung der Deutschen Chorjugend ist das Regelwerk des Jugendverbandes.<br />

Hierin sind der Zweck und die Aufgaben des Verbandes sowie Bestimmungen<br />

über die Gemeinnützigkeit, die Rechte und Pflichten von Mitgliedern,<br />

die Kassenführung und die Vertretung des Verbandes gegenüber Dritten festgeschrieben.<br />

Die Geschäftsordnung gibt Auskunft über Fragen zur Öffentlichkeit<br />

und zur Leitung von Versammlungen, zur Behandlung von Anträgen sowie<br />

zu Abstimmungen und Wahlen.<br />

2007 · Handbuch Chormanagement<br />

II<br />

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