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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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II Deutsche Chorjugend im Deutschen Chorverband 442<br />

4<br />

■<br />

Jugendarbeit<br />

Jugendleiter/in<br />

Der Jugendleiter oder die Jugendleiterin leistet im Verein überfachliche Arbeit.<br />

Er oder sie ist Fachkraft im Umgang mit Kindern und den damit zusammenhängenden<br />

rechtlichen Fragen. Zu seinen oder ihren Aufgaben gehört die Organisation<br />

von Veranstaltungen und Freizeitfahrten. Er oder sie ist erste/r Ansprechpartner/in<br />

für Kinder und Jugendliche; er oder sie hat ein offenes Ohr für<br />

Sorgen und Probleme und hilft, diese zu beheben.<br />

Ideal wäre, wenn der/die gewählte Jugendvorsitzende des Vereins oder der Jugendgruppe<br />

eben auch Jugendleiter/in wäre. Er oder sie ist dann im Vorstand<br />

des Vereins und kann so am besten seine Funktion als wichtige Schnittstelle<br />

zwischen den Kindern und Jugendliche auf der einen, und dem Vorstand auf<br />

der anderen Seite wahrnehmen.<br />

Je nach Größe des Chores reicht aber ein/e Jugendleiter/in nicht aus. Daher ist<br />

es ratsam, möglichst viele junge Leute für diesen Bereich auszubilden.<br />

Die Ausbildung ist für jedes Bundesland geregelt, wobei die Inhalte gewissen<br />

bundeseinheitlichen Standards (Juleica) folgen. Je nach Anbieter der Ausbildung<br />

kann deren Dauer unterschiedlich sein; in der Regel braucht man aber<br />

mindestens ein Wochenendseminar, um sich mit den Themen zu beschäftigen.<br />

In manchen Verbänden sind dafür mehrere Wochenendveranstaltungen notwendig,<br />

schließlich ist das Themenfeld breit gefächert.<br />

Das muss ein Jugendleiter oder eine Jugendleiterin können:<br />

– Veranstaltungen selbstständig planen, organisieren und verantwortlich<br />

durchführen (unter Beachtung der betreffenden Jugendgesetze und Rechtsverordnungen).<br />

– Jugendliche an der Organisation und Durchführung unter dem Aspekt der<br />

Mitbestimmung und Mitverantwortung beteiligen.<br />

– Jugendfreizeiten planen. Notwendige Absicherungen gegenüber den Erziehungsberechtigten<br />

gewährleisten. Finanz- und Zuschussfragen berücksichtigen.<br />

Probleme mit einzelnen Gruppenmitgliedern akzeptieren und<br />

Gruppenprobleme lösen helfen sowie Wünsche der Gruppe Rechnung tragen.<br />

– Feste und Feiern organisieren und durchführen. Gesang und Tanz, Sport und<br />

Spiele zielgruppengerecht anregen und anleiten.<br />

– Sitzungen und Versammlungen leiten.Verschiedene Führungstechniken beherrschen.<br />

Eigene Ziele begründen und Beschlüsse herbeiführen. Diskussionen<br />

führen. Die Beachtung der Jugendordnung sicherstellen.<br />

– Internationale Jugendarbeit anregen und fördern. Auslandsreisen und Jugendbegegnungen<br />

vorbereiten, durchführen und auswerten.Verständigung<br />

zwischen den Kulturen und freundschaftliche Beziehungen fördern.<br />

– Randgruppen integrieren. Diskriminierungen jedweder Form entgegentreten<br />

und thematisieren.<br />

Handbuch Chormanagement · 2006

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