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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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283 Deutscher Chorverband – DCV-Leistungen<br />

Hinweise für den Schadenfall<br />

1. Das müssen Sie bei jedem Schaden beachten:<br />

• Jeder meldepflichtige Schaden ist unverzüglich der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG<br />

auf den dafür vorgesehenen Formularen zu melden:<br />

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG<br />

Abt. Sport-Schaden<br />

ARAG Platz 1<br />

40472 Düsseldorf<br />

Telefon (02 11) 963-33 53<br />

Telefax (02 11) 963-36 26<br />

E-Mail: duesseldorf@arag-sport.de<br />

• Geben Sie dabei bitte unbedingt die Vertragsnummer SpV 1022831 an.<br />

• In jedem Verein sollte eine Person für die Schadenaufnahme und Überwachung<br />

der Regulierung verantwortlich sein.<br />

• Melden Sie Schäden nur auf den vorgesehenen Formularen. Der Schadensachbearbeiter<br />

des Vereins sorgt dafür, dass immer ein ausreichender Bestand<br />

vorhanden ist. Nachbestellungen richten Sie an die ARAG Allgemeine<br />

Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden.<br />

• Achten Sie darauf, dass die Schadenmeldungen sorgfältig, ausführlich und<br />

wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Sie sparen unnötige Rückfragen, und<br />

der Schaden kann schneller bearbeitet werden.<br />

• Bei späterem Schriftwechsel geben Sie bitte immer die Schadennummer<br />

an. Sie beschleunigen damit die Bearbeitung des Schadens erheblich.<br />

• Beachten Sie bitte alle Weisungen des Versicherers damit jeder Schaden zügig<br />

und unbürokratisch erledigt werden kann. Tun Sie alles, um einen Schaden<br />

so gering wie möglich zu halten.<br />

2. Hinweis für Haftpflichtschäden<br />

• Die Schadenanzeige darf nie vom Geschädigten ausgefüllt werden.<br />

• Regulieren Sie Schäden niemals selber und geben Sie keine Schuldanerkenntnisse<br />

ab.<br />

• Gegen Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckungen ist sofort innerhalb<br />

der Fristen Widerspruch bzw. Einspruch beim zuständigen Amtsgericht einzulegen.<br />

Geben Sie die Unterlagen dann bitte umgehend an die ARAG Allgemeine<br />

Versicherungs-AG, Abt. Sport-Schaden.<br />

• Führen Sie selbst keinen Schriftwechsel mit dem Geschädigten, sondern<br />

reichen Sie alle Schriftstücke umgehend an den Versicherer weiter.<br />

2007 · Handbuch Chormanagement<br />

I<br />

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