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CHORMANAGEMENT HANDBUCH

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II Deutsche Chorjugend im Deutschen Chorverband 426<br />

– Durchführung von musikalischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

für Jugendliche, z. B. praktische Gesangsarbeit;<br />

– Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Sänger und Sängerinnen von Kinder-<br />

und Jugendchören durch Förderung des sozialen Verhaltens;<br />

– Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im<br />

Bereich des Chorwesens durch Veranstaltung von Chortreffen und Förderung<br />

des Austausches von Chören;<br />

– Aus- und Fortbildung von Jugendleitern, Mitarbeitern und Jugendchorleitern<br />

der Einzelbünde.<br />

§ 4 Gemeinnützigkeit<br />

1. Die Deutsche Chorjugend e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />

Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“<br />

der Abgabenordnung.<br />

2. Die Deutsche Chorjugend e.V. ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster<br />

Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die<br />

satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine<br />

Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf im Übrigen auch keine<br />

Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder<br />

durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.<br />

3. Bei Auflösung der Deutschen Chorjugend e. V. oder bei Aufhebung des Vereins<br />

bzw. bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins<br />

dem Deutschen Chorverband e.V., seinem Rechtsnachfolger oder einer<br />

ähnlichen gemeinnützigen Einrichtung zu, der /die es unmittelbar und ausschließlich<br />

für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden<br />

hat.<br />

§ 5 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglieder der Deutschen Chorjugend e.V. sind die Kinderchöre, Kinder- und<br />

Jugendchöre, Jugendchöre sowie Tanz- und Instrumentalkreise (als eingetragene<br />

und nichteingetragene Vereine) der Einzelbünde im Deutschen<br />

Chorverband e.V. Die Mitgliedschaft in der Deutschen Chorjugend e.V. erfolgt<br />

durch die Aufnahme in den Deutschen Chorverband e.V. durch dessen<br />

Vorstand, aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, der auch einen<br />

Passus über den Eintritt in die Chorjugend enthält. Die Mitglieder werden<br />

vom Landesverband und vom Jugendvorsitzenden bzw. dem Jugendreferenten<br />

des jeweiligen Sängerkreises betreut. Die Mitglieder der Deutschen<br />

Chorjugend e.V. sind Mitglieder im Deutschen Chorverband e.V.<br />

2. Die Mitgliedschaft endet durch den freiwilligen Austritt aus dem Verein. Der<br />

Austritt erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem<br />

Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.<br />

3. Ein Mitglied kann im Übrigen durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher<br />

Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden,<br />

wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte,<br />

auch des Deutschen Chorverbandes e.V., verstoßen hat. Ein Mitglied kann<br />

Handbuch Chormanagement · 2006

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