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Mykotoxine sind hochgiftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Bei Aufnahme mit der<br />
Nahrung stellen sie ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass eine<br />
inhalative Aufnahme von Mykotoxinen auch durch das Einatmen von luftgetragenen<br />
Schimmelpilzen erfolgen kann. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei Aufnahme von<br />
Schimmelpilzen durch die Atemluft die sensibilisierenden Wirkungen eine weitaus größere<br />
Gefährdung darstellen, als die möglichen toxischen Wirkungen.<br />
Zu den infektiösen Bakterien, welche Toxine abgeben, gehören z. B. Clostridien. Clostridium tetanii<br />
(Erreger des Wundstarrkrampfes) oder Clostridium perfringens (Erreger des Gasbrandes) geben<br />
nach dem Eindringen in tiefere Gewebeschichten Toxine ab, welche das Gewebe zerstören.<br />
Clostridium botulinum setzt ein Toxin frei, welches zu den giftigsten Substanzen überhaupt zählt.<br />
Hinweis: Tätigkeiten mit isoliertem Botulinum-Toxin fallen unter die GefStoffV, während Tätigkeiten<br />
mit dem Bakterium selbst der BioStoffV unterliegen.<br />
2.5 In welchen Arbeitsbereichen spielen Biostoffe mit sensibilisierenden und/oder<br />
toxischen Wirkungen eine besondere Rolle<br />
Biostoffe mit sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen spielen vor allem in Arbeitsbereichen der<br />
Abfallbranche (z. B. bei der Abfallsortierung, Kompostierung oder Abfallsammlung) und der Landund<br />
Forstwirtschaft (Tätigkeiten mit verschimmeltem Heu, Silage, Futtermitteln, Reinigungsarbeiten<br />
in Tierställen) eine große Rolle. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind in der TRBA 214<br />
„Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft“ und in der TRBA<br />
230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und<br />
Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten“ zusammengefasst.<br />
2.6 Was sind "sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen"<br />
Dies sind z. B. fruchtschädigende oder krebserzeugende Wirkungen auf den Menschen,<br />
welche i. d. R. durch infektiöse Biostoffe verursacht werden. Als fruchtschädigend tritt z. B. das<br />
Rötelnvirus (Rubellavirus) in Erscheinung. Zu den krebserzeugenden Biostoffen gehören u. a.<br />
Hepatitis B- und Hepatitis C-Viren, die beide Leberkrebs erzeugen können, das Humane<br />
Papillomavirus, welches Gebärmutterhalskrebs hervorrufen kann, sowie das Bakterium Helicobacter<br />
pylori, das Magenkrebs verursacht.<br />
2.7 Was sind Ektoparasiten und welche Ektoparasiten sind den Biostoffen<br />
gleichgestellt<br />
Ektoparasiten leben dauerhaft oder sporadisch auf der Oberfläche eines Wirtes. Sie fallen dann unter<br />
die BioStoffV, wenn sie eigenständige Erkrankungen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen<br />
beim Menschen hervorrufen können. Im Folgenden sind einige Beispiele für Ektoparasiten genannt,<br />
die aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden Wirkungen den Biostoffen gleichgestellt sind:<br />
Sarcoptes scabiei, der Erreger der Scabies (Acarodermatitis) umgangssprachlich „Krätze“ genannt,<br />
kann z. B. eigenständige Erkrankungen auslösen. Andere Ektoparasiten können Toxine produzieren,<br />
die sie beim Blutsaugen an den Menschen abgeben. Beispiele für toxininjizierende Ektoparasiten<br />
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