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Mykotoxine sind hochgiftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Bei Aufnahme mit der<br />

Nahrung stellen sie ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass eine<br />

inhalative Aufnahme von Mykotoxinen auch durch das Einatmen von luftgetragenen<br />

Schimmelpilzen erfolgen kann. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei Aufnahme von<br />

Schimmelpilzen durch die Atemluft die sensibilisierenden Wirkungen eine weitaus größere<br />

Gefährdung darstellen, als die möglichen toxischen Wirkungen.<br />

Zu den infektiösen Bakterien, welche Toxine abgeben, gehören z. B. Clostridien. Clostridium tetanii<br />

(Erreger des Wundstarrkrampfes) oder Clostridium perfringens (Erreger des Gasbrandes) geben<br />

nach dem Eindringen in tiefere Gewebeschichten Toxine ab, welche das Gewebe zerstören.<br />

Clostridium botulinum setzt ein Toxin frei, welches zu den giftigsten Substanzen überhaupt zählt.<br />

Hinweis: Tätigkeiten mit isoliertem Botulinum-Toxin fallen unter die GefStoffV, während Tätigkeiten<br />

mit dem Bakterium selbst der BioStoffV unterliegen.<br />

2.5 In welchen Arbeitsbereichen spielen Biostoffe mit sensibilisierenden und/oder<br />

toxischen Wirkungen eine besondere Rolle<br />

Biostoffe mit sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen spielen vor allem in Arbeitsbereichen der<br />

Abfallbranche (z. B. bei der Abfallsortierung, Kompostierung oder Abfallsammlung) und der Landund<br />

Forstwirtschaft (Tätigkeiten mit verschimmeltem Heu, Silage, Futtermitteln, Reinigungsarbeiten<br />

in Tierställen) eine große Rolle. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind in der TRBA 214<br />

„Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft“ und in der TRBA<br />

230 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und<br />

Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten“ zusammengefasst.<br />

2.6 Was sind "sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen"<br />

Dies sind z. B. fruchtschädigende oder krebserzeugende Wirkungen auf den Menschen,<br />

welche i. d. R. durch infektiöse Biostoffe verursacht werden. Als fruchtschädigend tritt z. B. das<br />

Rötelnvirus (Rubellavirus) in Erscheinung. Zu den krebserzeugenden Biostoffen gehören u. a.<br />

Hepatitis B- und Hepatitis C-Viren, die beide Leberkrebs erzeugen können, das Humane<br />

Papillomavirus, welches Gebärmutterhalskrebs hervorrufen kann, sowie das Bakterium Helicobacter<br />

pylori, das Magenkrebs verursacht.<br />

2.7 Was sind Ektoparasiten und welche Ektoparasiten sind den Biostoffen<br />

gleichgestellt<br />

Ektoparasiten leben dauerhaft oder sporadisch auf der Oberfläche eines Wirtes. Sie fallen dann unter<br />

die BioStoffV, wenn sie eigenständige Erkrankungen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen<br />

beim Menschen hervorrufen können. Im Folgenden sind einige Beispiele für Ektoparasiten genannt,<br />

die aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden Wirkungen den Biostoffen gleichgestellt sind:<br />

Sarcoptes scabiei, der Erreger der Scabies (Acarodermatitis) umgangssprachlich „Krätze“ genannt,<br />

kann z. B. eigenständige Erkrankungen auslösen. Andere Ektoparasiten können Toxine produzieren,<br />

die sie beim Blutsaugen an den Menschen abgeben. Beispiele für toxininjizierende Ektoparasiten<br />

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