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- Behandlung und Versorgung von Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der<br />
Risikogruppe 3 (einschließlich 3(**)) oder höher infiziert sind,<br />
- Behandlung fremdgefährdender Patienten,<br />
- Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme,<br />
- Tätigkeiten in Krankenhäusern bzw. -stationen im Justizvollzug,<br />
- Blutentnahmen,<br />
- sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten,<br />
- Legen von Gefäßzugängen.<br />
Bei anderen Tätigkeiten kann auf den Ersatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente durch<br />
andere Verfahren oder Sicherheitsgeräte nur verzichtet werden, wenn eine Infektionsgefährdung<br />
beim Einsatz ausgeschlossen ist oder ein geeignetes Verfahren oder geeignete Sicherheitsgeräte für<br />
die beabsichtigte Tätigkeit nicht zur Verfügung stehen. Beispiele hierfür sind Akupunkturnadeln,<br />
Dialysekanülen, Blutentnahmesysteme für Neugeborene und Säuglinge, Pleuradrainagen etc.<br />
Hinweis: Zur Prävention von Nadelstichverletzungen siehe auch TRBA 250, Nr.4.2.5.<br />
11.4 Wie müssen medizinische Instrumente beschaffen sein, damit keine oder eine<br />
geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht<br />
Medizinische Instrumente, bei deren Einsatz keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder<br />
Schnittverletzungen bestehen, verfügen über einen integrierten Sicherheitsmechanismus zum Schutz<br />
vor Verletzungen (Sicherheitsgeräte). Man kann zwischen integrierten Kanülen-Schutzschilden (oder<br />
Kanülen-Schutzhüllen), Entschärfungsmechanismen (z. B. durch einen Metallaufsatz an der<br />
Kanülenspitze) und retraktiven Systemen, bei denen die gebrauchte Nadel nach der Nutzung in das<br />
Innere eines Gehäuses gezogen wird, unterscheiden. Der Sicherheitsmechanismus muss entweder<br />
aktiv vom Nutzer ausgelöst werden (aktive Sicherheitsgeräte, z. B. muss das Schutzschild nach<br />
Gebrauch mit dem Daumen über die Nadelspitze geklappt werden wie bei sicheren Blutentnahmekanülen)<br />
oder er erfolgt automatisch nach Gebrauch ohne Zutun des Anwenders (passive<br />
Sicherheitsgeräte, z. B. Venenverweilkatheter oder Insulin-Pen-Nadeln, bei denen die Schutzhülle<br />
automatisch beim Herausziehen die Nadelspitze abdeckt).<br />
Sicherheitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen müssen folgende weitere<br />
Eigenschaften erfüllen:<br />
- sie dürfen weder Patienten noch Beschäftigte gefährden,<br />
- sie müssen einfach und anwendungsorientiert zu benutzen sein,<br />
- der Sicherheitsmechanismus muss Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem<br />
Zubehör sein,<br />
- die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss<br />
selbstauslösend sein oder<br />
einhändig erfolgen können,<br />
sofort nach Gebrauch möglich sein,<br />
einen erneuten Gebrauch ausschließen und<br />
durch ein deutliches Signal (fühlbar, sichtbar oder hörbar) gekennzeichnet sein.<br />
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