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sind verschiedene Zeckenarten der Gattungen Amblyomma, Argas, Dermacentor, Hyalomma, Ixodes<br />

und Rhipicephalus sowie verschiedene Arten von Kriebelmücken (Simuliidae). Stechmücken können<br />

beim Saugen Antigene abgeben, die lokale allergische Reaktionen bewirken können.<br />

In der TRBA 464 wird auf die Arbeitsschutzrelevanz von stationären sowie temporären Ektoparasiten,<br />

sofern sie Toxin- oder Allergen-injizierend sind, eingegangen. Die Ektoparasiten sind im Gegensatz<br />

zu den Endoparasiten nicht in Risikogruppen eingestuft.<br />

Hinweis: Zu Endoparasiten siehe FAQ 2.1.<br />

2.8 Was sind technisch hergestellte biologische Einheiten<br />

Technisch hergestellte biologische Einheiten sind biologische oder artifizielle Systeme auf<br />

biologischer Basis, welche im Labor entworfen, nachgebaut oder modifiziert wurden. Ziel der<br />

zugrunde liegenden Fachrichtung der Synthetischen Biologie ist, die molekulare Architektur von<br />

biologischen Systemen umzustrukturieren oder neu zu entwerfen. Sie ist ein interdisziplinäres<br />

Feld, in dem Akteure aus den Biowissenschaften, aus Chemie, Informationstechnologie und<br />

Ingenieurswissenschaften zusammenarbeiten.<br />

Die Aufnahme technisch hergestellter biologischer Einheiten in die BioStoffV trägt dem<br />

wissenschaftlichen Fortschritt im Bereich der Synthetischen Biologie Rechnung, wobei deren<br />

weitere Entwicklung nur schwer voraussehbar ist. Dies bietet die Möglichkeit, bei entsprechenden<br />

Gefährdungen spezielle Präventionsmaßnahmen festlegen zu können.<br />

Hinweis: Informationen zur Synthetischen Biologie sind in Abschnitt 27 1 - 3aufgelistet.<br />

2.9 Was bedeutet die Kennzeichnung (**) bei Biostoffen der Risikogruppe 3<br />

Bei Biostoffen der Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind, ist das Infektionsrisiko für<br />

Beschäftigte begrenzt, da normalerweise eine Übertragung über den Luftweg nicht erfolgen<br />

kann. Schutzmaßnahmen, welche die Übertragung auf dem Luftweg betreffen, brauchen daher<br />

i. d. R. für diese Biostoffe nicht berücksichtigt zu werden. Die übrigen Anforderungen der Verordnung<br />

bezüglich Biostoffen der Risikogruppe 3 sind jedoch einzuhalten, es sei denn, dies ist explizit in der<br />

Verordnung anders geregelt. Die Kennzeichnung (**) ist in den TRBA 460, TRBA 462, TRBA 464<br />

und TRBA 466 zur Einstufung aufgeführt.<br />

2.10 Welche Stoffe sind keine Biostoffe im Sinne der Verordnung<br />

Nicht zu den Biostoffen zählen Tiere, ausgenommen Endoparasiten und bestimmte Ektoparasiten,<br />

und Pflanzen einschließlich ihrer Fortpflanzungseinheiten (z. B. Pollen). Organische Stäube<br />

(Holzstäube, Futtermittelstäube), Stoffwechselprodukte sowie sonstige Produkte pflanzlichen oder<br />

tierischen Ursprungs (Tierhaare, Federn, Lebensmittelbestandteile) sind ebenfalls keine Biostoffe.<br />

Somit sind zahlreiche Allergien (z. B. Heuschnupfen, Kontaktallergien, Tierhaarallergien,<br />

Proteinallergien) und viele toxische Wirkungen (z. B. durch Hormone, Tier- und Pflanzengifte) nicht<br />

Folge von Tätigkeiten mit Biostoffen.<br />

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