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sind verschiedene Zeckenarten der Gattungen Amblyomma, Argas, Dermacentor, Hyalomma, Ixodes<br />
und Rhipicephalus sowie verschiedene Arten von Kriebelmücken (Simuliidae). Stechmücken können<br />
beim Saugen Antigene abgeben, die lokale allergische Reaktionen bewirken können.<br />
In der TRBA 464 wird auf die Arbeitsschutzrelevanz von stationären sowie temporären Ektoparasiten,<br />
sofern sie Toxin- oder Allergen-injizierend sind, eingegangen. Die Ektoparasiten sind im Gegensatz<br />
zu den Endoparasiten nicht in Risikogruppen eingestuft.<br />
Hinweis: Zu Endoparasiten siehe FAQ 2.1.<br />
2.8 Was sind technisch hergestellte biologische Einheiten<br />
Technisch hergestellte biologische Einheiten sind biologische oder artifizielle Systeme auf<br />
biologischer Basis, welche im Labor entworfen, nachgebaut oder modifiziert wurden. Ziel der<br />
zugrunde liegenden Fachrichtung der Synthetischen Biologie ist, die molekulare Architektur von<br />
biologischen Systemen umzustrukturieren oder neu zu entwerfen. Sie ist ein interdisziplinäres<br />
Feld, in dem Akteure aus den Biowissenschaften, aus Chemie, Informationstechnologie und<br />
Ingenieurswissenschaften zusammenarbeiten.<br />
Die Aufnahme technisch hergestellter biologischer Einheiten in die BioStoffV trägt dem<br />
wissenschaftlichen Fortschritt im Bereich der Synthetischen Biologie Rechnung, wobei deren<br />
weitere Entwicklung nur schwer voraussehbar ist. Dies bietet die Möglichkeit, bei entsprechenden<br />
Gefährdungen spezielle Präventionsmaßnahmen festlegen zu können.<br />
Hinweis: Informationen zur Synthetischen Biologie sind in Abschnitt 27 1 - 3aufgelistet.<br />
2.9 Was bedeutet die Kennzeichnung (**) bei Biostoffen der Risikogruppe 3<br />
Bei Biostoffen der Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind, ist das Infektionsrisiko für<br />
Beschäftigte begrenzt, da normalerweise eine Übertragung über den Luftweg nicht erfolgen<br />
kann. Schutzmaßnahmen, welche die Übertragung auf dem Luftweg betreffen, brauchen daher<br />
i. d. R. für diese Biostoffe nicht berücksichtigt zu werden. Die übrigen Anforderungen der Verordnung<br />
bezüglich Biostoffen der Risikogruppe 3 sind jedoch einzuhalten, es sei denn, dies ist explizit in der<br />
Verordnung anders geregelt. Die Kennzeichnung (**) ist in den TRBA 460, TRBA 462, TRBA 464<br />
und TRBA 466 zur Einstufung aufgeführt.<br />
2.10 Welche Stoffe sind keine Biostoffe im Sinne der Verordnung<br />
Nicht zu den Biostoffen zählen Tiere, ausgenommen Endoparasiten und bestimmte Ektoparasiten,<br />
und Pflanzen einschließlich ihrer Fortpflanzungseinheiten (z. B. Pollen). Organische Stäube<br />
(Holzstäube, Futtermittelstäube), Stoffwechselprodukte sowie sonstige Produkte pflanzlichen oder<br />
tierischen Ursprungs (Tierhaare, Federn, Lebensmittelbestandteile) sind ebenfalls keine Biostoffe.<br />
Somit sind zahlreiche Allergien (z. B. Heuschnupfen, Kontaktallergien, Tierhaarallergien,<br />
Proteinallergien) und viele toxische Wirkungen (z. B. durch Hormone, Tier- und Pflanzengifte) nicht<br />
Folge von Tätigkeiten mit Biostoffen.<br />
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