05.01.2015 Aufrufe

1GirQKd

1GirQKd

1GirQKd

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7.1 Was muss dokumentiert werden<br />

Die Dokumentationspflichten hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung sind in § 7 BioStoffV<br />

zusammengefasst. Sie sollte ein nachvollziehbarer Nachweis dafür sein, dass der Arbeitgeber alle<br />

Belange zum Schutz der Beschäftigten berücksichtigt hat.<br />

Es existieren keine Ausnahmen von der Dokumentationspflicht, d.h. die Gefährdungsbeurteilung ist<br />

unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu dokumentieren. Das Verzeichnis der vorkommenden<br />

Biostoffe und ggf. das Verzeichnis der Beschäftigten (siehe FAQ 7.2) sind Bestandteil der<br />

Dokumentation. Bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende und<br />

toxische Wirkungen sind die Anforderungen an die Dokumentation geringer. So kann in diesen<br />

Fällen auf ein Biostoffverzeichnis sowie auf die Substitutionsprüfung verzichtet werden.<br />

Die Dokumentation der Ergebnisse der Substitutionsprüfung hinsichtlich des Einsatzes von<br />

Biostoffen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmitteln, die zu keiner oder einer geringeren Gefährdung<br />

führen, ist verbindlich. Gibt es zu bestimmten Tätigkeiten bzw. Branchen TRBA und wird<br />

hinsichtlich der Schutzmaßnahmen davon abgewichen, ist dies - einschließlich Begründung -<br />

ebenfalls zu dokumentieren.<br />

Des Weiteren müssen auch Zeitpunkt und Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung technischer<br />

Schutzmaßnahmen dokumentiert werden (§ 8 Abs. 6 BioStoffV).<br />

Die regelmäßige Überprüfung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung muss ebenfalls<br />

dokumentiert werden. Ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Gefährdungsbeurteilung, so<br />

ist lediglich das Datum der erneuten Überprüfung zu dokumentieren.<br />

7. 2 Was ist ein Biostoffverzeichnis und was ist unter einem Verzeichnis der<br />

Beschäftigten zu verstehen<br />

Ein Verzeichnis der vorkommenden Biostoffe ist Bestandteil der Dokumentation zur<br />

Gefährdungsbeurteilung. Es muss Angaben zur Einstufung in eine Risikogruppe und zu den<br />

sensibilisierenden, toxischen und sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkungen beinhalten.<br />

Bei gezielten Tätigkeiten ist mindestens die Art/Spezies anzugeben. Bei nicht gezielten<br />

Tätigkeiten sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für<br />

die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. Im Falle der Abfallsortieranlagen sind dies Schimmelpilze<br />

und Actinomyceten. Bei anderen nicht gezielten Tätigkeiten außerhalb von Laboratorien,<br />

Versuchstierhaltung, Biotechnologie und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes genügt häufig die<br />

Angabe sogenannter Leitorganismen. Bei Tätigkeiten mit kontaminiertem Archivgut sind dies<br />

i. d. R. Schimmelpilze. Für Arbeitsbereiche des Gesundheitswesens kann die Nennung sonstiger<br />

mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auftretender Biostoffe, wie z. B. die Erreger von Magen-<br />

Darm-Erkrankungen in Verbindung mit Fäkalien oder HBV, HCV und HIV in Verbindung mit Blut<br />

ausreichend sein (siehe auch FAQ 11.7).<br />

Ein Verzeichnis der Beschäftigten ist zu führen, wenn diese Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4<br />

durchführen. Dabei müssen die Art der Tätigkeiten, die vorkommenden Biostoffe und aufgetretene<br />

Unfälle oder sonstige besondere Vorkommnisse dokumentiert werden. Das Verzeichnis ist<br />

mindestens 10 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit aufzubewahren. Dem Beschäftigten ist bei<br />

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Auszug über alle ihn betreffenden Angaben<br />

auszuhändigen. Das Verzeichnis der Beschäftigten soll die Möglichkeit geben, durch Tätigkeiten mit<br />

Biostoffen verursachte Erkrankungen auch dann zuordnen zu können, wenn ein relativ großer<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!