KARL V.
KARL V.
KARL V.
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sierte er dabei als selbstverständliche Teilhabe am Reform-<br />
prozeß im Lande (Brandi 1937, Bd. 1, S. 180). In den folgen-<br />
den Jahren bemühte er sich als Antwort auf die ständischen<br />
Unruhen (bis 1529 war Karl ohne Unterbrechung im Lande)<br />
um den Aufbau einer funktionierenden spanischen Zentral-<br />
verwaltung. Erste Ansätze dazu gab es bereits aus den Zeiten<br />
seiner Großeltern, die sich aber nicht als besonders effektiv<br />
erwiesen hatten. Es muß deshalb festgehalten werden, daß<br />
auch Karls Anstrengungen nur mühsam vorankamen. Das<br />
Nebeneinander von Kompetenzen in regionalen und ständi-<br />
schen Gremien sowie in solchen Gremien, die der Zentrale<br />
zuarbeiten sollten, unterscheidet sich in der fehlenden Ver-<br />
mittlung zu den Betroffenen nicht von entsprechenden Struk-<br />
turen, die in den letzten Jahren auch für andere europäische<br />
Regionen beschrieben worden sind. Das spanische Königreich<br />
war eine ständisch strukturierte Herrschaftsordnung; alle Be-<br />
mühungen, deren Funktionieren zu verbessern, stellten den<br />
akzeptierten Grundkonsens nicht in Frage. Niemand vertrat<br />
diese Position klarer als der König selbst: In der Kontroverse<br />
um die Kaiseridee betonte er die Traditionslinie, in der die<br />
monarchia universalis stehe. Die Kontroversen der Zeit, so-<br />
wohl diejenigen um die Strukturen ständischer Herrschaft, als<br />
auch diejenigen um das Konzept der Universalmonarchie, wa-<br />
ren Auseinandersetzungen innerhalb eines von allen akzeptier-<br />
ten Rahmens, den die Historiker gerne als traditional be-<br />
zeichnen. Unterschiedliche Positionen erweisen sich deshalb<br />
als graduelle Abweichungen innerhalb eines Grundkonsenses,<br />
nicht aber als Kontroversen zwischen mittelalterlicher und<br />
frühmoderner Staatlichkeit!<br />
Nicht nur für die politiktheoretischen, innerspanischen<br />
Diskussionen spielte die Verbindung zwischen Kaiseridee und<br />
Kolonialreich eine Rolle; die spanischen Besitzungen in Über-<br />
see erhielten in der Regierungszeit Karls V. auch eine wach-<br />
sende Bedeutung als ökonomische Absicherung seiner Europa<br />
umgreifenden Herrschaftsübung. Für ihn waren die Übersee-<br />
gebiete in dieser Funktion wichtig; deshalb war er an der Fä-<br />
higkeit ihrer Verwaltung, Abgaben und Erträge einzufordern,<br />
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