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KARL V.

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Relativismus deutlich, dessen Beunruhigung er in den Diskus-<br />

sionen der frühen zwanziger Jahre im Umkreis von Max We-<br />

ber und Ernst Troeltsch kennengelernt hatte.<br />

3. Aktuelle Forschungsfragen<br />

In der Kontroverse um den Kaiser des Mittelalters oder den<br />

Wegbereiter der modernen Staatsraison hat Rassows Deutung<br />

die religiös-sakrale Dimension von Herrschaft im 16. Jahr-<br />

hundert wieder betont. Hier haben die Forschungen seit den<br />

sechziger Jahren, insbesondere diejenigen des Wiener Histori-<br />

kers Heinrich Lutz (1922–1986), angeknüpft. Nach seiner<br />

Interpretation hat die Gegenüberstellung von mittelalterli-<br />

chem Universalismus und werdendem modernem Staat aus-<br />

gedient. Was aber an deren Stelle treten könnte, bleibt auch<br />

nach den Arbeiten von Lutz eine offene Frage. Es sollte darum<br />

gehen, so schrieb er 1982, „die jeweils spezifische Mischung<br />

traditioneller und moderner Elemente im Selbstverständnis<br />

und im politischen System [...] und das allgemeine Vorange-<br />

triebenwerden der politischen Modernisierung’ Europas“ zu<br />

zeigen (Lutz, 3 1991, S. 148). Damit wird deutlich, daß die<br />

Forschung zu Karl V. Teil der großen Kontroversen um die<br />

Maßstäbe historischen Urteilens ist, die in den letzten zehn<br />

Jahren zur Relativierung des Modernisierungsparadigmas als<br />

ausschließlichem Maßstab historischer Entwicklung geführt<br />

haben.<br />

Verschiedene Felder vergangener historischer Realität müs-<br />

sen in diese Aufgabenstellung einbezogen werden. Dazu ge-<br />

hört die Untersuchung der politischen Herrschaftsstrukturen,<br />

mit deren Hilfe Karl V. die Vielzahl seiner Regimente zusam-<br />

menzuführen versuchte. Die These von Horst Rabe, wonach<br />

die „Modernisierung im politischen System“ des Kaisers<br />

durch den „Ausbau der Zentralverwaltung in den einzelnen<br />

Ländern“ erfolgt sei (Rabe 1982, S. 163), wird angesichts der<br />

Oppositionsbewegung regional-ständischer Kräfte gegen sol-<br />

che Maßnahmen und im Lichte der Durchsetzungskraft zen-<br />

traler Verfahrensmuster neu zu bedenken sein. Damit zeigt<br />

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