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KARL V.

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die Stände. Als Schutzherr der Christenheit war der Kaiser<br />

festgelegten Geboten verpflichtet, von denen allerdings die ei-<br />

gennützigen Ansprüche einzelner Stände zurückzutreten hat-<br />

ten. Gerade weil der Kaiser die monarchia universalis als<br />

wahren Willen Gottes interpretierte, die Vielzahl der Stände<br />

und Herrschaften aber als Ausdruck des Sündenfalls, zog er<br />

die Grenze zwischen legitimem Widerstand und illegitimem<br />

Ungehorsam an anderer Stelle als die Reichsstände. Beide<br />

aber, Stände und Kaiser, blieben dem frühneuzeitlichen<br />

Selbstverständnis von Herrschaftsübung verbunden: Nicht Be-<br />

fehl und Gehorsam, sondern wechselseitige Treueverpflich-<br />

tung waren die entscheidenden Kategorien politischen Han-<br />

delns.<br />

In der Frage, was als unzumutbare Forderung durch die<br />

Stände zurückgewiesen werden konnte, eröffneten sich durch<br />

die Religionsfrage allerdings neue Abgrenzungsprobleme.<br />

Denn was als Unrecht in Glaubenssachen anzusehen sei, war<br />

aufgrund des unterschiedlichen Glaubensverständnisses dem<br />

Grundkonsens entzogen. Hier entstanden Ausschließlichkeits-<br />

ansprüche in der Wahrheitsfrage. Protestantische Theologen<br />

wie Bugenhagen oder Amsdorf verließen den traditionellen<br />

Argumentationsrahmen politischer Herrschaft nicht: Im Ver-<br />

hältnis zum Kaiser war auch für sie der einzelne Landesherr<br />

nicht Untertan, sondern Unterherr. Eine vollständige Einhel-<br />

ligkeit der Meinungen gab es allerdings im protestantischen<br />

Lager ebensowenig wie unter den altgläubigen Ständen. Die<br />

Vorstellungen des Nürnberger Ratsschreibers Lazarus Speng-<br />

ler z.B. (1479–1534) stützten eher die Auffassung des Kaisers<br />

als die der protestierenden Stände. Für ihn waren die Reichs-<br />

fürsten zwar Obrigkeiten gegenüber ihren eigenen Unterta-<br />

nen, nicht aber im Verhältnis zum Kaiser (Böttcher 1991, S.<br />

16f.).<br />

Für die Rolle des Kaisers im Reich waren diese Auseinan-<br />

dersetzungen von großer Bedeutung. Das gilt entsprechend für<br />

die Bewertung des Kaisertums Karls V.: Immer weniger ein-<br />

sichtig wird die Gegenüberstellung spätmittelalterlicher Herr-<br />

scher einerseits, frühabsolutistischer Kaiser andererseits. Kai-<br />

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