KARL V.
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und wahre Heilmittel sein werde, ihnen besagtes Concil [...]<br />
anzubieten“ (Kohler, Quellen, 1990, S. 167).<br />
Daß er mit seiner Einschätzung der theologischen Gegen-<br />
sätze als äußerliche deren Tiefe unterschätzte, ist deutlich.<br />
Dennoch begann die theologische Grundsatzdebatte, die der<br />
Kaiser ausdrücklich erbeten hatte, nicht ganz ohne Aussicht<br />
auf Erfolg. In Zusammenarbeit mit lutherischen Theologen<br />
und Juristen erarbeitete Philipp Melanchthon (1497–1560)<br />
während des Reichstags die Confessio Augustana (= CA), die<br />
dem Kaiser am 25.6.1530 vorgelegt wurde. Die von einer<br />
katholischen Theologenkommission erarbeitete Begutachtung<br />
des Texts geriet zu einer klaren Ablehnung. Zwar gab der<br />
Kaiser sie zur Bearbeitung noch einmal an die Theologen zu-<br />
rück, akzeptierte dann aber die gekürzte Fassung als Con-<br />
futatio, die am 3.8.1530 in seinem Namen vor dem Reichstag<br />
verlesen wurde. Da die evangelischen Stände nun ihrerseits die<br />
katholische Verteidigung ablehnten, kam es Mitte August zu<br />
Vermittlungsbemühungen, an denen die in beiden Lagern ver-<br />
tretenen Humanisten einen wesentlichen Anteil hatten. Aber<br />
auch diese scheiterten. Um sich wenigstens nicht ohne jeden<br />
Erfolg trennen zu müssen, führten die beiden Seiten noch dar-<br />
über Verhandlungen, ob es Möglichkeiten geben konnte, die<br />
Anhänger des Augsburger Bekenntnisses politisch zu dulden.<br />
Das aber hätte die reichsrechtliche Duldung zweier Bekennt-<br />
nisse, den Verzicht auf die Einheit der Religion festgeschrie-<br />
ben. Eine solche Wendung ging dem Kaiser zu weit, denn<br />
damit wäre sein Anspruch auf Universalität des Kaisertums<br />
beendet gewesen.<br />
Angesichts der Kooperationsbereitschaft des Reichstags bei<br />
der Bewilligung der dringend erforderlichen Türkenhilfe ließ<br />
Karl im November 1530 die aus seiner Sicht ohnehin nicht<br />
mehr fruchtbaren Religionsverhandlungen abbrechen. Mit<br />
Hilfe der verbliebenen katholischen Reichsstände – die prote-<br />
stantischen hatten den Reichstag bereits verlassen – wurde das<br />
Wormser Edikt wieder in Kraft gesetzt. Alle reformatorischen<br />
Veränderungen sollten in Zukunft als Landfriedensbruch be-<br />
wertet werden. Damit wurde die Reformation kriminalisiert.<br />
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