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KARL V.

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und wahre Heilmittel sein werde, ihnen besagtes Concil [...]<br />

anzubieten“ (Kohler, Quellen, 1990, S. 167).<br />

Daß er mit seiner Einschätzung der theologischen Gegen-<br />

sätze als äußerliche deren Tiefe unterschätzte, ist deutlich.<br />

Dennoch begann die theologische Grundsatzdebatte, die der<br />

Kaiser ausdrücklich erbeten hatte, nicht ganz ohne Aussicht<br />

auf Erfolg. In Zusammenarbeit mit lutherischen Theologen<br />

und Juristen erarbeitete Philipp Melanchthon (1497–1560)<br />

während des Reichstags die Confessio Augustana (= CA), die<br />

dem Kaiser am 25.6.1530 vorgelegt wurde. Die von einer<br />

katholischen Theologenkommission erarbeitete Begutachtung<br />

des Texts geriet zu einer klaren Ablehnung. Zwar gab der<br />

Kaiser sie zur Bearbeitung noch einmal an die Theologen zu-<br />

rück, akzeptierte dann aber die gekürzte Fassung als Con-<br />

futatio, die am 3.8.1530 in seinem Namen vor dem Reichstag<br />

verlesen wurde. Da die evangelischen Stände nun ihrerseits die<br />

katholische Verteidigung ablehnten, kam es Mitte August zu<br />

Vermittlungsbemühungen, an denen die in beiden Lagern ver-<br />

tretenen Humanisten einen wesentlichen Anteil hatten. Aber<br />

auch diese scheiterten. Um sich wenigstens nicht ohne jeden<br />

Erfolg trennen zu müssen, führten die beiden Seiten noch dar-<br />

über Verhandlungen, ob es Möglichkeiten geben konnte, die<br />

Anhänger des Augsburger Bekenntnisses politisch zu dulden.<br />

Das aber hätte die reichsrechtliche Duldung zweier Bekennt-<br />

nisse, den Verzicht auf die Einheit der Religion festgeschrie-<br />

ben. Eine solche Wendung ging dem Kaiser zu weit, denn<br />

damit wäre sein Anspruch auf Universalität des Kaisertums<br />

beendet gewesen.<br />

Angesichts der Kooperationsbereitschaft des Reichstags bei<br />

der Bewilligung der dringend erforderlichen Türkenhilfe ließ<br />

Karl im November 1530 die aus seiner Sicht ohnehin nicht<br />

mehr fruchtbaren Religionsverhandlungen abbrechen. Mit<br />

Hilfe der verbliebenen katholischen Reichsstände – die prote-<br />

stantischen hatten den Reichstag bereits verlassen – wurde das<br />

Wormser Edikt wieder in Kraft gesetzt. Alle reformatorischen<br />

Veränderungen sollten in Zukunft als Landfriedensbruch be-<br />

wertet werden. Damit wurde die Reformation kriminalisiert.<br />

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