KARL V.
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abschieds) zwischen den Ständen des Augsburgischen Be-<br />
kenntnisses und denjenigen, die der alten Kirche treu blieben,<br />
ruhte auf der Übereinkunft, die „religiöse Wahrheitsfrage“ im<br />
Interesse des friedlichen Zusammenlebens zunächst ruhen zu<br />
lassen. Damit waren konfessionelle Besitzstandswahrungen<br />
akzeptiert, die sich natürlich in weltlicher Herrschaft nieder-<br />
schlugen. Den Reichsständen stand das Recht der Wahl zwi-<br />
schen den Konfessionen zu; dem mußten sich die Untertanen<br />
fügen, oder sie konnten auswandern. In Reichsstädten sollten<br />
beide Konfessionen nebeneinander geduldet werden. Für die<br />
geistlichen Territorien galt der allerdings umstritten bleibende<br />
„geistliche Vorbehalt“, wonach geistliche Fürsten beim Kon-<br />
fessionswechsel ihre Territorien nicht ,mitnehmen’ durften,<br />
weil dies zu deren Säkularisierung geführt hätte. Die Freiheit<br />
der Religionsausübung des niederen Adels blieb auf den<br />
Reichsadel beschränkt.<br />
Am 21.9.1555 waren die Beratungen über den Religions-<br />
frieden abgeschlossen, in den folgenden Tagen konnten auch<br />
noch die Reform der Kammergerichtsordnung und die Aus-<br />
führungsordnung für den Landfrieden vereinbart werden. Am<br />
25.9.1555 wurde der Reichsabschied veröffentlicht, als Augs-<br />
burger Vertragswerk war er damit rechtswirksam.<br />
Dies geschah im Namen des Kaisers, in dessen Namen ja<br />
auch die Eröffnung des Reichstags stattgefunden hatte. Ferdi-<br />
nand dokumentierte darin seine Selbständigkeit gegenüber<br />
dem kaiserlichen Bruder; denn nur Stunden vor der Eröffnung<br />
der abschließenden Reichsversammlung war ein Bote des Kai-<br />
sers aus Brüssel in Augsburg eingetroffen, um dem römischen<br />
König die bevorstehende Abdankung des Kaisers mitzuteilen.<br />
Sowohl die Übertragung der Kaiserwürde als auch der Reichs-<br />
regierung sollte, so der Wunsch des Kaisers, noch während<br />
des laufenden Reichstags vollzogen werden, so daß der<br />
Reichsabschied im Namen Ferdinands erfolgt wäre. Für Karl<br />
V. war diese Lösung konsequent, denn er lehnte den Reichs-<br />
tagsabschied ab. Ein Widerspruch seinerseits hätte die not-<br />
wendige Friedenslösung erneut in Frage gestellt; diese Ver-<br />
antwortung aber wollte er nicht mehr tragen. Religionsfrieden<br />
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