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KARL V.

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abschieds) zwischen den Ständen des Augsburgischen Be-<br />

kenntnisses und denjenigen, die der alten Kirche treu blieben,<br />

ruhte auf der Übereinkunft, die „religiöse Wahrheitsfrage“ im<br />

Interesse des friedlichen Zusammenlebens zunächst ruhen zu<br />

lassen. Damit waren konfessionelle Besitzstandswahrungen<br />

akzeptiert, die sich natürlich in weltlicher Herrschaft nieder-<br />

schlugen. Den Reichsständen stand das Recht der Wahl zwi-<br />

schen den Konfessionen zu; dem mußten sich die Untertanen<br />

fügen, oder sie konnten auswandern. In Reichsstädten sollten<br />

beide Konfessionen nebeneinander geduldet werden. Für die<br />

geistlichen Territorien galt der allerdings umstritten bleibende<br />

„geistliche Vorbehalt“, wonach geistliche Fürsten beim Kon-<br />

fessionswechsel ihre Territorien nicht ,mitnehmen’ durften,<br />

weil dies zu deren Säkularisierung geführt hätte. Die Freiheit<br />

der Religionsausübung des niederen Adels blieb auf den<br />

Reichsadel beschränkt.<br />

Am 21.9.1555 waren die Beratungen über den Religions-<br />

frieden abgeschlossen, in den folgenden Tagen konnten auch<br />

noch die Reform der Kammergerichtsordnung und die Aus-<br />

führungsordnung für den Landfrieden vereinbart werden. Am<br />

25.9.1555 wurde der Reichsabschied veröffentlicht, als Augs-<br />

burger Vertragswerk war er damit rechtswirksam.<br />

Dies geschah im Namen des Kaisers, in dessen Namen ja<br />

auch die Eröffnung des Reichstags stattgefunden hatte. Ferdi-<br />

nand dokumentierte darin seine Selbständigkeit gegenüber<br />

dem kaiserlichen Bruder; denn nur Stunden vor der Eröffnung<br />

der abschließenden Reichsversammlung war ein Bote des Kai-<br />

sers aus Brüssel in Augsburg eingetroffen, um dem römischen<br />

König die bevorstehende Abdankung des Kaisers mitzuteilen.<br />

Sowohl die Übertragung der Kaiserwürde als auch der Reichs-<br />

regierung sollte, so der Wunsch des Kaisers, noch während<br />

des laufenden Reichstags vollzogen werden, so daß der<br />

Reichsabschied im Namen Ferdinands erfolgt wäre. Für Karl<br />

V. war diese Lösung konsequent, denn er lehnte den Reichs-<br />

tagsabschied ab. Ein Widerspruch seinerseits hätte die not-<br />

wendige Friedenslösung erneut in Frage gestellt; diese Ver-<br />

antwortung aber wollte er nicht mehr tragen. Religionsfrieden<br />

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