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KARL V.

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nung des Gewählten, da er jene vor der feierlichen Handlung<br />

zu unterschreiben hatte. Erst im Anschluß an die Unterzeich-<br />

nung erfolgte die Huldigung durch die Reichsstände. In den<br />

bereits kurz nach der Wahl am 3.7.1519 in Barcelona ausge-<br />

handelten Text der Wahlkapitulation war die Verpflichtung<br />

zum Schutz der Religion und des Reichs in den traditionellen<br />

Formulierungen aufgenommen worden. Sehr rasch wurde sie<br />

zum Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen Kaiser<br />

und Reichsständen.<br />

Im Vorfeld des bereits für Januar 1521 nach Worms einbe-<br />

rufenen Reichstags hatte Kurfürst Friedrich der Weise von<br />

Sachsen (1482–1556) dem Kaiser die Zusage abgenommen,<br />

den vom Papst gebannten Wittenberger Theologieprofessor<br />

und Augustinereremiten Martin Luther vor den Reichstag zu<br />

laden, um ihn über seine kirchenkritischen Äußerungen zu<br />

verhören. Diese Forderung, die der Kaiser schließlich unter<br />

Belastung seines Verhältnisses zum Papst im Interesse einer<br />

Harmonie mit den Reichsfürsten erfüllte – konnten diese doch<br />

nicht zuletzt auf die aufgewühlte öffentliche Meinung im<br />

Reich verweisen –, war mehr als ungewöhnlich: Sie entsprach<br />

nicht dem geltenden Reichsrecht! Denn der päpstlichen Ver-<br />

dammung Luthers (15.7.1520) hätte ohne weiteres die Reichs-<br />

acht folgen müssen. Zahlreiche Reichsfürsten aber drängten<br />

auf ein eigenes Verfahren zur Urteilsfindung auf der Ebene<br />

des Reichs. Dies war in allererster Linie Ausdruck des Miß-<br />

trauens gegenüber der Fairneß des Ketzerprozesses gegen Lu-<br />

ther in Rom. Es zeigte zudem den Verfall der Autorität des<br />

Papstes im Reich. Schließlich aber wurde mit der Durchset-<br />

zung des Verfahrens deutlich, daß das traditionelle Verhältnis<br />

von Reich und Kirche in Frage gestellt war; infolgedessen<br />

stand das Selbstverständnis des Reichs selbst auf dem Prüf-<br />

stand. „Damit trat zum ersten Mal die verfassungspolitische<br />

Sprengkraft der causa Lutheri ans Licht“ (Rabe 1991, S. 234).<br />

Eine Mitbestimmung der Reichsstände über die zunächst<br />

nur aufgeschobene Verhängung der Reichsacht wollte Karl<br />

selbstverständlich vermeiden; damit hätte er sogleich seine<br />

Autorität als Reichsoberhaupt in Frage gestellt. Offensichtlich<br />

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