KARL V.
KARL V.
KARL V.
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nung des Gewählten, da er jene vor der feierlichen Handlung<br />
zu unterschreiben hatte. Erst im Anschluß an die Unterzeich-<br />
nung erfolgte die Huldigung durch die Reichsstände. In den<br />
bereits kurz nach der Wahl am 3.7.1519 in Barcelona ausge-<br />
handelten Text der Wahlkapitulation war die Verpflichtung<br />
zum Schutz der Religion und des Reichs in den traditionellen<br />
Formulierungen aufgenommen worden. Sehr rasch wurde sie<br />
zum Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen Kaiser<br />
und Reichsständen.<br />
Im Vorfeld des bereits für Januar 1521 nach Worms einbe-<br />
rufenen Reichstags hatte Kurfürst Friedrich der Weise von<br />
Sachsen (1482–1556) dem Kaiser die Zusage abgenommen,<br />
den vom Papst gebannten Wittenberger Theologieprofessor<br />
und Augustinereremiten Martin Luther vor den Reichstag zu<br />
laden, um ihn über seine kirchenkritischen Äußerungen zu<br />
verhören. Diese Forderung, die der Kaiser schließlich unter<br />
Belastung seines Verhältnisses zum Papst im Interesse einer<br />
Harmonie mit den Reichsfürsten erfüllte – konnten diese doch<br />
nicht zuletzt auf die aufgewühlte öffentliche Meinung im<br />
Reich verweisen –, war mehr als ungewöhnlich: Sie entsprach<br />
nicht dem geltenden Reichsrecht! Denn der päpstlichen Ver-<br />
dammung Luthers (15.7.1520) hätte ohne weiteres die Reichs-<br />
acht folgen müssen. Zahlreiche Reichsfürsten aber drängten<br />
auf ein eigenes Verfahren zur Urteilsfindung auf der Ebene<br />
des Reichs. Dies war in allererster Linie Ausdruck des Miß-<br />
trauens gegenüber der Fairneß des Ketzerprozesses gegen Lu-<br />
ther in Rom. Es zeigte zudem den Verfall der Autorität des<br />
Papstes im Reich. Schließlich aber wurde mit der Durchset-<br />
zung des Verfahrens deutlich, daß das traditionelle Verhältnis<br />
von Reich und Kirche in Frage gestellt war; infolgedessen<br />
stand das Selbstverständnis des Reichs selbst auf dem Prüf-<br />
stand. „Damit trat zum ersten Mal die verfassungspolitische<br />
Sprengkraft der causa Lutheri ans Licht“ (Rabe 1991, S. 234).<br />
Eine Mitbestimmung der Reichsstände über die zunächst<br />
nur aufgeschobene Verhängung der Reichsacht wollte Karl<br />
selbstverständlich vermeiden; damit hätte er sogleich seine<br />
Autorität als Reichsoberhaupt in Frage gestellt. Offensichtlich<br />
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