KARL V.
KARL V.
KARL V.
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hieß: Verteidigung und Bewahrung der als richtig befundenen<br />
Tradition. Mit dem Hinweis auf die Verankerung in der lan-<br />
gen dynastischen Tradition, in der er stand, begannen seine<br />
Ausführungen: „Ihr wißt, ich stamme ab von den allerchrist-<br />
lichsten Kaisern der edlen deutschen Nation [...], die alle bis<br />
zum Tod treue Söhne der römischen Kirche gewesen sind;<br />
immer Verteidiger des katholischen Glaubens.“ Deshalb sei es<br />
seine Pflicht, diesen Glauben zu schützen: „Aus diesem Grund<br />
bin ich fest entschlossen, alles aufrechtzuerhalten, was meine<br />
Vorgänger und ich bis zur Stunde aufrechterhalten haben, be-<br />
sonders aber, was meine Vorgänger verordnet haben.“ Nicht<br />
ein einzelner „Bruder“, wie Karl ausdrücklich sagt, könne in<br />
den Fragen des Glaubens Autorität sein: „denn es ist sicher,<br />
daß ein einzelner Mönchsbruder irrt mit seiner Meinung, die<br />
gegen die ganze Christenheit ist sowohl während der vergan-<br />
genen tausend und mehr Jahre als auch in der Gegenwart –<br />
dieser Ansicht nach wäre die ganze Christenheit immer im Irr-<br />
tum gewesen und würde es noch heute sein.“ Dieser Zustand<br />
ist aber nicht allein für ihn, den Kaiser, unerträglich; die<br />
Reichsstände sind davon in gleicher Weise betroffen: „denn es<br />
wäre eine große Schande für mich und für Euch, die Ihr die<br />
edle und berühmte Nation von Deutschland seid, die wir<br />
durch Privileg und besonderen Vorrang eingesetzt sind als<br />
Verteidiger und Schützer des katholischen Glaubens, wenn in<br />
unserer Zeit nicht allein Ketzerei, sondern auch nur Argwohn<br />
von Ketzerei oder Verminderung der christlichen Religion<br />
aufbricht durch unsere Nachlässigkeit.“<br />
Die konkrete Schlußfolgerung an dieser Stelle ist klar: Lu-<br />
ther soll als ein „notorischer Häretiker“ verfolgt werden, er,<br />
Karl, sei nicht bereit, noch einmal mit ihm zu sprechen. Bei<br />
diesem Vorgehen bittet er die Stände dringend um Unterstüt-<br />
zung, wozu sie kraft Vertrag verpflichtet seien: „Euch aber<br />
ersuche ich, daß Ihr Euch in dieser Sache als gute Christen<br />
erweist, wie Ihr es ja zu tun gehalten seid und es mir verspro-<br />
chen habt“ (Rabe 1991, S. 238f. und Seibt 1990, S. 73f.).<br />
Damit sprach der Kaiser die Wahlkapitulation an: Nicht nur<br />
er hatte Pflichten, auch die Stände mußten ihre Verpflichtun-<br />
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