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KARL V.

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hieß: Verteidigung und Bewahrung der als richtig befundenen<br />

Tradition. Mit dem Hinweis auf die Verankerung in der lan-<br />

gen dynastischen Tradition, in der er stand, begannen seine<br />

Ausführungen: „Ihr wißt, ich stamme ab von den allerchrist-<br />

lichsten Kaisern der edlen deutschen Nation [...], die alle bis<br />

zum Tod treue Söhne der römischen Kirche gewesen sind;<br />

immer Verteidiger des katholischen Glaubens.“ Deshalb sei es<br />

seine Pflicht, diesen Glauben zu schützen: „Aus diesem Grund<br />

bin ich fest entschlossen, alles aufrechtzuerhalten, was meine<br />

Vorgänger und ich bis zur Stunde aufrechterhalten haben, be-<br />

sonders aber, was meine Vorgänger verordnet haben.“ Nicht<br />

ein einzelner „Bruder“, wie Karl ausdrücklich sagt, könne in<br />

den Fragen des Glaubens Autorität sein: „denn es ist sicher,<br />

daß ein einzelner Mönchsbruder irrt mit seiner Meinung, die<br />

gegen die ganze Christenheit ist sowohl während der vergan-<br />

genen tausend und mehr Jahre als auch in der Gegenwart –<br />

dieser Ansicht nach wäre die ganze Christenheit immer im Irr-<br />

tum gewesen und würde es noch heute sein.“ Dieser Zustand<br />

ist aber nicht allein für ihn, den Kaiser, unerträglich; die<br />

Reichsstände sind davon in gleicher Weise betroffen: „denn es<br />

wäre eine große Schande für mich und für Euch, die Ihr die<br />

edle und berühmte Nation von Deutschland seid, die wir<br />

durch Privileg und besonderen Vorrang eingesetzt sind als<br />

Verteidiger und Schützer des katholischen Glaubens, wenn in<br />

unserer Zeit nicht allein Ketzerei, sondern auch nur Argwohn<br />

von Ketzerei oder Verminderung der christlichen Religion<br />

aufbricht durch unsere Nachlässigkeit.“<br />

Die konkrete Schlußfolgerung an dieser Stelle ist klar: Lu-<br />

ther soll als ein „notorischer Häretiker“ verfolgt werden, er,<br />

Karl, sei nicht bereit, noch einmal mit ihm zu sprechen. Bei<br />

diesem Vorgehen bittet er die Stände dringend um Unterstüt-<br />

zung, wozu sie kraft Vertrag verpflichtet seien: „Euch aber<br />

ersuche ich, daß Ihr Euch in dieser Sache als gute Christen<br />

erweist, wie Ihr es ja zu tun gehalten seid und es mir verspro-<br />

chen habt“ (Rabe 1991, S. 238f. und Seibt 1990, S. 73f.).<br />

Damit sprach der Kaiser die Wahlkapitulation an: Nicht nur<br />

er hatte Pflichten, auch die Stände mußten ihre Verpflichtun-<br />

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