KARL V.
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Altertumswissenschaftlern, Philosophen, Juristen, Philologen und Hi-<br />
storikern, die aus der Erfahrung der Französischen Revolution und der<br />
dadurch ausgelösten Veränderungen in Deutschland ihre Gegenstände<br />
primär als geschichtliche, nämlich von Menschen gemachte und verän-<br />
derbare auffaßten. Zu ihnen zählen W. v. Humboldt, C. v. Savigny, J.<br />
und W. Grimm, L. v. Ranke u. a.<br />
Humanismus: Der Humanismus war neben Renaissance und Reformation<br />
eine der großen Geistesbewegungen, die die Abwendung von mittelal-<br />
terlichem Gedankengut ermöglichten und die Frühe Neuzeit eingeleitet<br />
haben. Die Humanisten griffen vor allem auf die antiken griechischen<br />
und lateinischen Vorbilder zurück, die als maßgeblich für alle Aspekte<br />
der Sprache, des Denkens und der Lebensführung begriffen wurden und<br />
an deren Werk man sich darum orientierte.<br />
Interim: Das Interim oder Augsburger Interim ist die auf dem Reichstag<br />
zu Augsburg 1548 verfügte vorläufige Regelung der kirchlichen Ver-<br />
hältnisse – bis zu einer endgültigen Klärung durch ein Konzil.<br />
Kirchenbann: Bezeichnung für Exkommunikation, d. h. für den Ausschluß<br />
eines Kirchenmitglieds aus der Gemeinschaft der Gläubigen.<br />
Konzil / Konzilsbewegung [lat./griech.: Synode]: Der Begriff Konzil be-<br />
deutet Versammlung’. In der katholischen Kirche bezeichnet man als<br />
Konzil ein kollegiales, nicht ständiges Organ der Kirchenleitung, auch<br />
Bischofsversammlung genannt, das den Bischof oder den Papst berät<br />
und aus Vertretern des Bistums zusammengesetzt ist.<br />
Kulturkampf: Bezeichnung für eine politische und gesellschaftliche Aus-<br />
einandersetzung im Kaiserreich, die tiefe Gräben zwischen deutschen<br />
Katholiken und Protestanten aufriß.<br />
Kurfürsten: Im Alten Reich diejenigen Reichsfürsten, die zur Wahl des<br />
deutschen Kaisers berechtigt waren. Seit 1257 gab es sieben Kurfürsten<br />
(geistliche und weltliche): die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln<br />
sowie der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf<br />
von Brandenburg und der König von Böhmen.<br />
Kurwürde: s. Kurfürsten.<br />
Landfrieden: Im Alten Reich wurde das vom Kaiser oder König mit Ge-<br />
setzeswirkung oder von den Ständen in Form einer Einung erlassene<br />
Friedensgebot zur Verhinderung der Fehde als Landfrieden bezeichnet.<br />
Maximilian I. verkündete 1495 den „Ewigen Landfrieden“, der bis<br />
1806 in Kraft blieb.<br />
Lehnsherr: s. Lehnswesen.<br />
Lehnsleute: s. Lehnswesen.<br />
Lehnswesen: Mit dem Begriff eng verbunden ist der Begriff „Feudalis-<br />
mus“, der sich aber bis heute einer einheitlichen Bestimmung entzogen<br />
hat. Die Forschung grenzt im allgemeinen den Begriff Feudalismus inso-<br />
fern ab, als sie ihn zur Kennzeichnung gesellschaftlicher Strukturen<br />
verwendet, während das Wort Lehnswesen benutzt wird, wenn es um<br />
die auf dem Lehnsrecht beruhenden Institutionen geht. Entscheidend<br />
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