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KARL V.

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Altertumswissenschaftlern, Philosophen, Juristen, Philologen und Hi-<br />

storikern, die aus der Erfahrung der Französischen Revolution und der<br />

dadurch ausgelösten Veränderungen in Deutschland ihre Gegenstände<br />

primär als geschichtliche, nämlich von Menschen gemachte und verän-<br />

derbare auffaßten. Zu ihnen zählen W. v. Humboldt, C. v. Savigny, J.<br />

und W. Grimm, L. v. Ranke u. a.<br />

Humanismus: Der Humanismus war neben Renaissance und Reformation<br />

eine der großen Geistesbewegungen, die die Abwendung von mittelal-<br />

terlichem Gedankengut ermöglichten und die Frühe Neuzeit eingeleitet<br />

haben. Die Humanisten griffen vor allem auf die antiken griechischen<br />

und lateinischen Vorbilder zurück, die als maßgeblich für alle Aspekte<br />

der Sprache, des Denkens und der Lebensführung begriffen wurden und<br />

an deren Werk man sich darum orientierte.<br />

Interim: Das Interim oder Augsburger Interim ist die auf dem Reichstag<br />

zu Augsburg 1548 verfügte vorläufige Regelung der kirchlichen Ver-<br />

hältnisse – bis zu einer endgültigen Klärung durch ein Konzil.<br />

Kirchenbann: Bezeichnung für Exkommunikation, d. h. für den Ausschluß<br />

eines Kirchenmitglieds aus der Gemeinschaft der Gläubigen.<br />

Konzil / Konzilsbewegung [lat./griech.: Synode]: Der Begriff Konzil be-<br />

deutet Versammlung’. In der katholischen Kirche bezeichnet man als<br />

Konzil ein kollegiales, nicht ständiges Organ der Kirchenleitung, auch<br />

Bischofsversammlung genannt, das den Bischof oder den Papst berät<br />

und aus Vertretern des Bistums zusammengesetzt ist.<br />

Kulturkampf: Bezeichnung für eine politische und gesellschaftliche Aus-<br />

einandersetzung im Kaiserreich, die tiefe Gräben zwischen deutschen<br />

Katholiken und Protestanten aufriß.<br />

Kurfürsten: Im Alten Reich diejenigen Reichsfürsten, die zur Wahl des<br />

deutschen Kaisers berechtigt waren. Seit 1257 gab es sieben Kurfürsten<br />

(geistliche und weltliche): die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln<br />

sowie der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf<br />

von Brandenburg und der König von Böhmen.<br />

Kurwürde: s. Kurfürsten.<br />

Landfrieden: Im Alten Reich wurde das vom Kaiser oder König mit Ge-<br />

setzeswirkung oder von den Ständen in Form einer Einung erlassene<br />

Friedensgebot zur Verhinderung der Fehde als Landfrieden bezeichnet.<br />

Maximilian I. verkündete 1495 den „Ewigen Landfrieden“, der bis<br />

1806 in Kraft blieb.<br />

Lehnsherr: s. Lehnswesen.<br />

Lehnsleute: s. Lehnswesen.<br />

Lehnswesen: Mit dem Begriff eng verbunden ist der Begriff „Feudalis-<br />

mus“, der sich aber bis heute einer einheitlichen Bestimmung entzogen<br />

hat. Die Forschung grenzt im allgemeinen den Begriff Feudalismus inso-<br />

fern ab, als sie ihn zur Kennzeichnung gesellschaftlicher Strukturen<br />

verwendet, während das Wort Lehnswesen benutzt wird, wenn es um<br />

die auf dem Lehnsrecht beruhenden Institutionen geht. Entscheidend<br />

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