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KARL V.

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Offensichtlich ist den protestantischen Ständen diese Ein-<br />

schränkung verschwiegen worden.<br />

Damit aber geriet das Interim in die „gefährliche Nähe ei-<br />

nes diskriminierenden Sondergesetzes für – oder besser: gegen<br />

– die Protestanten“ (Rabe 1996, S. 338). An anderer Stelle ist<br />

das Ganze sogar als „konfessionelle Diktatur“ (Seibt 1990, S.<br />

170) bezeichnet worden. Bei den Protestanten brach denn<br />

auch ein Sturm der Entrüstung los, der sich zum aktiven Wi-<br />

derstand gegen die kaiserliche Religionspolitik bis in den letz-<br />

ten Winkel des Reichs hinein entfaltete. Lediglich in den süd-<br />

deutschen Reichsstädten konnte der Kaiser als Stadtherr<br />

durchsetzen, daß das Interim zusammen mit weitreichenden<br />

Verfassungsänderungen in Kraft trat. Widerstand gab es al-<br />

lerdings auch in diesen Regionen. Das ohnehin gespannte<br />

Verhältnis zwischen Kaiser und Ständen erhielt neuen Zünd-<br />

stoff. Dies geschah nicht zuletzt aufgrund der Wiederbelebung<br />

der Debatte um das Recht auf Widerstand gegen einen tyran-<br />

nischen Kaiser, wie sie bereits in den ausgehenden zwanziger<br />

Jahren geführt worden war.<br />

4. Ungehorsam oder ständisches Widerstandsrecht?<br />

In der Auseinandersetzung um die Herrschaftsansprüche des<br />

Kaisers hatte die Religionsfrage zur Intensivierung des reichs-<br />

ständischen Selbstbewußtseins beigetragen. In all seinen Herr-<br />

schaftsbereichen übernahm Karl sein Amt zu einem Zeit-<br />

punkt, an dem entsprechende Konflikte bereits an Dynamik<br />

gewonnen hatten. Neue Probleme waren dies nicht, eine mit-<br />

telalterliche Wurzel der Diskussionen ist unverkennbar. Schon<br />

seit dem 14. Jahrhundert war die Frage umstritten, ob Bünd-<br />

nisse der Stände gegen den Kaiser/König als Lehnsherrn zu-<br />

lässig seien. Formale Einigkeit bestand darüber, daß deren<br />

Zielrichtung den Kaiser/König stets ausnehmen müsse, sofern<br />

er nicht selbst an dem Konflikt beteiligt sei; denn alle Stände<br />

hatten Treue geschworen (Treuevorbehalt). Dies galt für die<br />

spanischen Stände ebenso wie für die burgundischen, für die<br />

böhmischen ebenso wie für die Reichsstände. Im Zuge des<br />

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