KARL V.
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ist, daß das Lehnswesen auf personalen Beziehungen zwischen einem<br />
Lehnsherrn und seinem Lehnsmann (Vasall) basierte. In diesem System<br />
verpflichteten sich beide Seiten zu gegenseitiger Treue und, wenn auch<br />
in deutlicher hierarchischer Abhängigkeit, zu Diensten und Hilfelei-<br />
stungen.<br />
Levante-Handel: Bezeichnung des Handels mit den Ländern des östlichen<br />
Mittelmeerraumes.<br />
Machiavelli / Machiavellismus: Niccoló Machiavelli (1469–1527) kann<br />
als führender politischer Theoretiker des beginnenden 16. Jahrhunderts<br />
bezeichnet werden. Insbesondere seine Schrift ,Il principe’ von 1513, in<br />
welcher er die Frage nach den Bedingungen erfolgreicher Politik stellte,<br />
ist weit rezipiert worden. Für Machiavelli ist die Erhaltung des Staates<br />
die zentrale Handlungsmaxime des Fürsten, welcher – im Notfall –<br />
auch von ethischen und moralischen Gesichtspunkten absehen könne.<br />
Unter Machiavellismus versteht man infolgedessen den Vorwurf an<br />
Machiavelli und (vermeintliche) Anhänger, eine über alle sittlichen<br />
Normen sich hinwegsetzende Machtpolitik zu vertreten.<br />
Osmanen: Die Türken im Osmanischen Reich.<br />
Pfründe [althochdt. aus lat. praebenda: ,Unterhalt’]: Ein Kirchenamt, das<br />
mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen, laufende Ein-<br />
nahmen) verbunden ist.<br />
Reichsabschied (auch: Reichsrezeß): Gesamtheit der auf einem Reichs-<br />
tag gefaßten Beschlüsse. Sie besaßen den Status von Gesetzen für das<br />
Reich.<br />
Reichsacht: Ausschluß eines Rechtsbrechers aus der Gemeinschaft und<br />
dem Rechtsverband des Reichs mit Wirkung für das gesamte Reich.<br />
Davon betroffene Rechtsbrecher galten als ehr- und rechtlos und konn-<br />
ten bei ihrer Ergreifung getötet werden.<br />
Reichsfürsten: Wie die Kurfürsten gliederten sich auch die übrigen Reichs-<br />
fürsten in eine geistliche und eine weltliche Untergruppe. Nach der<br />
Wormser Reichsmatrikel von 1521 gehörten zu den geistlichen Reichs-<br />
fürsten vier Erzbischöfe (Magdeburg, Salzburg, Besan^on, Bremen) und<br />
46 Bischöfe. Daneben nannte sie 24 weltliche Reichsfürsten. Geistliche<br />
und weltliche Reichsfürsten hatten Sitz und Stimme im Reichstag. Sie<br />
organisierten sich dort innerhalb des Reichsfürstenrates.<br />
Reichskammergericht: Das Reichskammergericht wurde 1495 auf dem<br />
Wormser Reichstag errichtet und hatte bis 1806 Bestand. Seit 1527 be-<br />
fand es sich in Speyer und ab 1690 in Wetzlar. Aus dem Zusammen-<br />
hang der Gründung des Reichskammergerichts mit der Verkündung des<br />
„Ewigen Landfriedens von 1495“ erklärt sich seine vorrangige Aufga-<br />
be, Landfriedensbruch zu ahnden und damit dem bis dahin keiner<br />
höchstrichterlichen Sanktion unterworfenen mittelalterlichen Fehdewe-<br />
sen entgegenzutreten. Darüber hinaus war das Reichskammergericht in<br />
großem Ausmaß beanspruchte Appellationsinstanz nach endgültigen<br />
Entscheidungen landesherrlicher oder reichsstädtischer Gerichte, wo-<br />
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