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KARL V.

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ist, daß das Lehnswesen auf personalen Beziehungen zwischen einem<br />

Lehnsherrn und seinem Lehnsmann (Vasall) basierte. In diesem System<br />

verpflichteten sich beide Seiten zu gegenseitiger Treue und, wenn auch<br />

in deutlicher hierarchischer Abhängigkeit, zu Diensten und Hilfelei-<br />

stungen.<br />

Levante-Handel: Bezeichnung des Handels mit den Ländern des östlichen<br />

Mittelmeerraumes.<br />

Machiavelli / Machiavellismus: Niccoló Machiavelli (1469–1527) kann<br />

als führender politischer Theoretiker des beginnenden 16. Jahrhunderts<br />

bezeichnet werden. Insbesondere seine Schrift ,Il principe’ von 1513, in<br />

welcher er die Frage nach den Bedingungen erfolgreicher Politik stellte,<br />

ist weit rezipiert worden. Für Machiavelli ist die Erhaltung des Staates<br />

die zentrale Handlungsmaxime des Fürsten, welcher – im Notfall –<br />

auch von ethischen und moralischen Gesichtspunkten absehen könne.<br />

Unter Machiavellismus versteht man infolgedessen den Vorwurf an<br />

Machiavelli und (vermeintliche) Anhänger, eine über alle sittlichen<br />

Normen sich hinwegsetzende Machtpolitik zu vertreten.<br />

Osmanen: Die Türken im Osmanischen Reich.<br />

Pfründe [althochdt. aus lat. praebenda: ,Unterhalt’]: Ein Kirchenamt, das<br />

mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen, laufende Ein-<br />

nahmen) verbunden ist.<br />

Reichsabschied (auch: Reichsrezeß): Gesamtheit der auf einem Reichs-<br />

tag gefaßten Beschlüsse. Sie besaßen den Status von Gesetzen für das<br />

Reich.<br />

Reichsacht: Ausschluß eines Rechtsbrechers aus der Gemeinschaft und<br />

dem Rechtsverband des Reichs mit Wirkung für das gesamte Reich.<br />

Davon betroffene Rechtsbrecher galten als ehr- und rechtlos und konn-<br />

ten bei ihrer Ergreifung getötet werden.<br />

Reichsfürsten: Wie die Kurfürsten gliederten sich auch die übrigen Reichs-<br />

fürsten in eine geistliche und eine weltliche Untergruppe. Nach der<br />

Wormser Reichsmatrikel von 1521 gehörten zu den geistlichen Reichs-<br />

fürsten vier Erzbischöfe (Magdeburg, Salzburg, Besan^on, Bremen) und<br />

46 Bischöfe. Daneben nannte sie 24 weltliche Reichsfürsten. Geistliche<br />

und weltliche Reichsfürsten hatten Sitz und Stimme im Reichstag. Sie<br />

organisierten sich dort innerhalb des Reichsfürstenrates.<br />

Reichskammergericht: Das Reichskammergericht wurde 1495 auf dem<br />

Wormser Reichstag errichtet und hatte bis 1806 Bestand. Seit 1527 be-<br />

fand es sich in Speyer und ab 1690 in Wetzlar. Aus dem Zusammen-<br />

hang der Gründung des Reichskammergerichts mit der Verkündung des<br />

„Ewigen Landfriedens von 1495“ erklärt sich seine vorrangige Aufga-<br />

be, Landfriedensbruch zu ahnden und damit dem bis dahin keiner<br />

höchstrichterlichen Sanktion unterworfenen mittelalterlichen Fehdewe-<br />

sen entgegenzutreten. Darüber hinaus war das Reichskammergericht in<br />

großem Ausmaß beanspruchte Appellationsinstanz nach endgültigen<br />

Entscheidungen landesherrlicher oder reichsstädtischer Gerichte, wo-<br />

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