KARL V.
KARL V.
KARL V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
chen personen Teutscher nation“ einzusetzen (Rabe 1991, S.<br />
241). Die Absicht der Reichsstände war es dabei auch gewe-<br />
sen, die ohnehin schwache kaiserliche Macht weiter zurück-<br />
zudrängen. In Worms wurde diese Zusage von der Mehrheit<br />
der Reichsstände eingefordert. Man verlangte ein Reichsregi-<br />
ment als Organ ständischer Herrschaftsbeteiligung im Reich.<br />
Der Kaiser dagegen hat „vom Anfang seiner Regierung bis zu<br />
seiner Abdankung die Idee der Monarchie vertreten und in<br />
deren Verwirklichung sein politisches Ziel gesehen, also auch<br />
eine Reichsreform gewiß nur in diesem Sinne akzeptiert“<br />
(Angermeier 1982, S. 550). Es war deshalb nicht verwunder-<br />
lich, daß sich auf dem Wormser Reichstag die Auseinander-<br />
setzungen darüber, wie das Reichsregiment zu verstehen und<br />
entsprechend zu gestalten sei, über drei Monate hinzogen. Der<br />
Kompromiß zeigt, daß sich der Kaiser keineswegs zurück-<br />
drängen ließ. Gewiß kam ihm dabei die gekonnte Verhand-<br />
lungsführung seiner Räte ebenso zugute wie die häufig gespal-<br />
tene Haltung der Reichsstände. Und auch andere Teile der<br />
Reichsreform, die in Worms in Gang gesetzt wurden (Bildung<br />
von Reichskreisen, Aktivierung des Reichskammergerichts,<br />
Neuordnung des Reichsaufgebots mit Hilfe der Reichsmatri-<br />
kel) waren wirkungsvoll.<br />
Das neue Reichsregiment (mit Sitz in Nürnberg, seit 1524<br />
in Eßlingen) bestand aus 22 Personen (Regimentsräte); den<br />
Vorsitz hatte der Statthalter des Kaisers. Diesen und vier der<br />
Räte bestellte der Kaiser selbst, die übrigen benannten die<br />
Stände nach einem genau festgelegten Modus, der alle Stände<br />
berücksichtigte. Die Kurfürsten wurden besonders verpflich-<br />
tet: Je einer von ihnen sollte im Wechsel jeweils drei Monate<br />
beim Regiment anwesend sein. Die Amtsfunktion des Regi-<br />
ments galt nur für die Abwesenheit des Kaisers. Sobald er<br />
wieder ins Reich zurückgekehrt war, sollte es bis zum näch-<br />
sten Reichstag als sein Beratungsgremium fungieren. Die Auf-<br />
gaben des Gremiums waren sehr umfassend: Neben der Ent-<br />
wicklung einer einheitlichen Rechts- und Münzordnung ging<br />
es um die Formulierung einer Straf rechtsordnung (peinliche<br />
Halsgerichtsordnung), auch außenpolitische Befugnisse wur-<br />
55