11.11.2012 Aufrufe

KARL V.

KARL V.

KARL V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

chen personen Teutscher nation“ einzusetzen (Rabe 1991, S.<br />

241). Die Absicht der Reichsstände war es dabei auch gewe-<br />

sen, die ohnehin schwache kaiserliche Macht weiter zurück-<br />

zudrängen. In Worms wurde diese Zusage von der Mehrheit<br />

der Reichsstände eingefordert. Man verlangte ein Reichsregi-<br />

ment als Organ ständischer Herrschaftsbeteiligung im Reich.<br />

Der Kaiser dagegen hat „vom Anfang seiner Regierung bis zu<br />

seiner Abdankung die Idee der Monarchie vertreten und in<br />

deren Verwirklichung sein politisches Ziel gesehen, also auch<br />

eine Reichsreform gewiß nur in diesem Sinne akzeptiert“<br />

(Angermeier 1982, S. 550). Es war deshalb nicht verwunder-<br />

lich, daß sich auf dem Wormser Reichstag die Auseinander-<br />

setzungen darüber, wie das Reichsregiment zu verstehen und<br />

entsprechend zu gestalten sei, über drei Monate hinzogen. Der<br />

Kompromiß zeigt, daß sich der Kaiser keineswegs zurück-<br />

drängen ließ. Gewiß kam ihm dabei die gekonnte Verhand-<br />

lungsführung seiner Räte ebenso zugute wie die häufig gespal-<br />

tene Haltung der Reichsstände. Und auch andere Teile der<br />

Reichsreform, die in Worms in Gang gesetzt wurden (Bildung<br />

von Reichskreisen, Aktivierung des Reichskammergerichts,<br />

Neuordnung des Reichsaufgebots mit Hilfe der Reichsmatri-<br />

kel) waren wirkungsvoll.<br />

Das neue Reichsregiment (mit Sitz in Nürnberg, seit 1524<br />

in Eßlingen) bestand aus 22 Personen (Regimentsräte); den<br />

Vorsitz hatte der Statthalter des Kaisers. Diesen und vier der<br />

Räte bestellte der Kaiser selbst, die übrigen benannten die<br />

Stände nach einem genau festgelegten Modus, der alle Stände<br />

berücksichtigte. Die Kurfürsten wurden besonders verpflich-<br />

tet: Je einer von ihnen sollte im Wechsel jeweils drei Monate<br />

beim Regiment anwesend sein. Die Amtsfunktion des Regi-<br />

ments galt nur für die Abwesenheit des Kaisers. Sobald er<br />

wieder ins Reich zurückgekehrt war, sollte es bis zum näch-<br />

sten Reichstag als sein Beratungsgremium fungieren. Die Auf-<br />

gaben des Gremiums waren sehr umfassend: Neben der Ent-<br />

wicklung einer einheitlichen Rechts- und Münzordnung ging<br />

es um die Formulierung einer Straf rechtsordnung (peinliche<br />

Halsgerichtsordnung), auch außenpolitische Befugnisse wur-<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!