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NICKI ENGEL HONKLAND

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Vor Gericht sollten wir uns dann zunächst ganz frech und flapsig auf<br />

den § 32 StGB (Notwehr) berufen:<br />

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist,<br />

handelt nicht rechtswidrig.<br />

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um<br />

einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder<br />

einem anderen abzuwenden.<br />

Als Hobbyjurist vermute ich allerdings, daß wir hier Probleme mit dem<br />

Nachweis eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs hätten. Nicht,<br />

daß es uns nicht gelingen könnte, eine Radarkontrolle als rechtswidrig<br />

feststellen zu lassen. Das sollte klappen. Allerdings wäre hierfür ein<br />

Fachanwalt vonnöten. Und zwar ein ganz gewitzter. Ein ganz<br />

abgebrühter Winkeladvokat, ein schlitzohriges kleines Kerlchen<br />

ominöser Herkunft, ein mieser, gemeiner und selten ausgebuffter<br />

Rechtsverdreher. Ein Hans Meiser des Verkehrsrechts sozusagen<br />

Völlig überflüssig, zu erwähnen, daß wir so einen Anwalt nicht finden<br />

werden. Vielleicht bei Salesch, Hold und Konsorten, wenn wir unserem<br />

Nachbarn im Schlaf den Penis abgeschnitten hätten. Oder einen GEZ-<br />

Fahnder mit einem Staubsauger verprügelt hätten. Dann vielleicht. Aber<br />

nicht in solch einem brisanten Fall wie dem unseren. Davon ab würde es<br />

viel zu lange dauern, bis wir uns durch die ganzen Instanzen geklagt<br />

hätten. Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.<br />

Wir müßten klagen und klagen und nochmals klagen, eine aberwitzige<br />

Klagerei wäre das. Zudem eine enorme finanzielle, zeitliche und vor<br />

allen Dingen psychische Belastung, ganz klar. Stets auch in der Angst<br />

lebend, man könnte eines Tages als Exzentriker bezeichnet werden. Sehr<br />

unerfreulich, sehr ernüchternd.<br />

Nein, das wäre es nicht wert. Dann doch lieber ex tunc ganz penibel<br />

darauf achten, beim Anzünden des Radarkontrollgerätes erst gar nicht<br />

erwischt zu werden. Oder besser gleich einen guten Bekannten, dem<br />

man vielleicht auch schon einmal aus der Patsche geholfen hat, zu der<br />

Tat überreden bzw. anstiften. Eine kleine Gefälligkeit, ein kleiner<br />

Freundschaftsdienst. Eine Hand wäscht die andere, man kennt sich ja.<br />

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