Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Störungen an Fahrzeugen<br />
FDV 300.9/11.3 P20’000’831 [9.11] 2.10/2.11/2.12 P 20’003’127 [460] 5<br />
102<br />
Ungenügende Batteriespannung<br />
Es sind folgende Einrichtungen unwirksam:<br />
1. Elektronischer Gleitschutz<br />
2. Handbremsanzeige rot/grün<br />
3. Magnetschienenbremse<br />
4. Notbremsanforderung, Notbremsüberbrückung<br />
5. Geschwindigkeitabhängige R-Bremssteuerung<br />
Wird mit ungenügender Batteriespannung die NBS oder der<br />
LBT befahren, dürfen sich keine Reisenden in diesen Fahrzeugen<br />
aufhalten (wegen fehlender NBA bzw. NBÜ) > OCP<br />
informieren wegen Platz und allfälliger Vespätung.<br />
Ausfall Notbremsüberbrückung bzw. -anforderung<br />
Es dürfen nur Züge mit betriebsbereiter NBÜ bzw. NBA<br />
Strecken befahren, auf welchen diese vorgeschrieben sind<br />
(LBT, NBS).<br />
Beschädigte Fensterscheiben<br />
1. Aussenfenster: Der Zug darf nur noch mit 160 km/h<br />
verkehren. Reisezugwagen mit defekten oder fehlenden<br />
Scheiben sind nach Möglichkeit abzuschliessen und die defekten<br />
Fenster sind bei der nächsten Gelegenheit von aussen<br />
mit Folie abzukleben.<br />
2. Stirnwandfenster: Falls sich das gebrochene Stirntürfenster<br />
am Anfang oder Ende des Zuges befindet, ist die<br />
ganze Plattform abzuschliessen. Gebrochene Stirntürfenster<br />
innerhalb des Zuges sind abzukleben. Die Übergangstüre ist<br />
offen zu blockieren. Der Zug kann mit normaler Geschwindigkeit<br />
verkehren.<br />
Defekte Schiebetritte<br />
Mit ausgefahrenen Schiebetritten ist die Weiterfahrt verboten<br />
(Schiebetritt abtrennen und einfahren, falls im entsprechenden<br />
Rollmaterialheft verlangt > ganze Tür abtrennen).