Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Stillhaltebremsgewicht<br />
FDV 300.5/4.7<br />
Bei der Abfahrt eines Zuges müssen so viele von der Luftbremse<br />
unabhängige Bremsmittel vorhanden sein, dass das<br />
volle Stillhaltebremsgewicht erstellt werden kann. Das Stillhaltebremsgewicht<br />
muss jederzeit für die vorhandene Neigung<br />
genügen. Zum Berechnen des Stillhaltebremsgewichtes<br />
wird das Gesamtgewicht des Zuges berücksichtigt (nicht<br />
nur die Anhängelast).<br />
Sichern mit von der Luft unabhängigen Bremsmitteln<br />
Bleibt ein Zug oder Zugteil voraussichtlich länger als eine<br />
halbe Stunde auf der Strecke stehen, ist dieser mit von der<br />
Luftbremse unabhängigen Bremsmitteln zu sichern:<br />
– bis 30 Minuten: automatische Bremse (Luftbremse)<br />
– 30 Min. bis 2 Stunden: reduziertes Stillhaltebremsgewicht<br />
– ab 2 Stunden: volles Stillhaltebremsgewicht<br />
Anrechenbare Bremsgewichte<br />
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Feststellbremse/Handbremse<br />
1. Das Gesamtgewicht, aber höchstens Beispiel:<br />
das angeschriebene Handbremsgewicht<br />
(Güterwagen und Triebfahrzeuge)<br />
Beispiel: leer 16 t, bei 50 t Gesamtgewicht<br />
sind 24 t anrechenbar<br />
2. Bei fehlender Handbremsgewichtanschrift<br />
das Gesamtgewicht, höchstens jedoch 20 t<br />
3. Bei nebenstehender Wagenanschrift ist der<br />
angeschriebene Faktor zu berücksichtigen:<br />
Beispiel: 1/4 vom Gesamtgewicht<br />
> Achtung:<br />
Reisezugwagen ist offen = Gesamtgewicht<br />
Reisezugwagen ist geschlossen = Eigengewicht<br />
Reisezugwagen ist offen, aber leer = Eigengewicht<br />
plus Ladung (z.B. 20 Reisende = 1 Tonne usw.)