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Fahrdienst - Kontext Lilian Meier

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Bremsrechnung<br />

Länge der Anhängelast<br />

Länge der Fahrzeuge<br />

Die Länge der Züge wird in der Schweiz mit 25 m Mittelwert<br />

für alle Fahrzeuge (auch Triebwagen und Loks) berechnet.<br />

Güterwagen: 6 m pro Achse.<br />

Verzicht auf die Bremsrechnung<br />

Züge mit Anhängelast dürfen ohne Bremsrechnung nach<br />

Bremsreihe A50% bzw. A30% unter Berücksichtigung nachfolgender<br />

Bedingungen verkehren (Zusatzbremsprobe am letzten<br />

luftgebremsten Fahrzeug). Für höhere Bremsreihen und<br />

Geschwindigkeiten ist eine Bremsrechnung durchzuführen.<br />

Züge nach Bremsreihe A50%<br />

Alle Züge mit Anhängelast dürfen nach Zug- und Bremsreihe<br />

A50% mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verkehren,<br />

sofern mindestens 8/10 aller Achsen der Anhängelast<br />

mit der Luftbremse gebremst und die Lastwechsel der Beladung<br />

entsprechend eingestellt sind.<br />

Züge nach Bremsreihe A30%<br />

Alle Züge mit Anhängelast dürfen nach Zug- und Bremsreihe<br />

A30% mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h verkehren,<br />

sofern mindestens die Hälfte aller Achsen der Anhängelast<br />

mit der Luftbremse gebremst sind und kein starkes<br />

Gefälle vorhanden ist.<br />

60<br />

Bremsrechnungsformel<br />

Bremsverhältnis =<br />

Bremsgewicht x 100<br />

Zuggewicht<br />

Bruchteile von Tonnen und Bremsprozenten von 0,5 und<br />

grösser werden aufgerundet.

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