Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Bremsrechnung<br />
Länge der Anhängelast<br />
Länge der Fahrzeuge<br />
Die Länge der Züge wird in der Schweiz mit 25 m Mittelwert<br />
für alle Fahrzeuge (auch Triebwagen und Loks) berechnet.<br />
Güterwagen: 6 m pro Achse.<br />
Verzicht auf die Bremsrechnung<br />
Züge mit Anhängelast dürfen ohne Bremsrechnung nach<br />
Bremsreihe A50% bzw. A30% unter Berücksichtigung nachfolgender<br />
Bedingungen verkehren (Zusatzbremsprobe am letzten<br />
luftgebremsten Fahrzeug). Für höhere Bremsreihen und<br />
Geschwindigkeiten ist eine Bremsrechnung durchzuführen.<br />
Züge nach Bremsreihe A50%<br />
Alle Züge mit Anhängelast dürfen nach Zug- und Bremsreihe<br />
A50% mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verkehren,<br />
sofern mindestens 8/10 aller Achsen der Anhängelast<br />
mit der Luftbremse gebremst und die Lastwechsel der Beladung<br />
entsprechend eingestellt sind.<br />
Züge nach Bremsreihe A30%<br />
Alle Züge mit Anhängelast dürfen nach Zug- und Bremsreihe<br />
A30% mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h verkehren,<br />
sofern mindestens die Hälfte aller Achsen der Anhängelast<br />
mit der Luftbremse gebremst sind und kein starkes<br />
Gefälle vorhanden ist.<br />
60<br />
Bremsrechnungsformel<br />
Bremsverhältnis =<br />
Bremsgewicht x 100<br />
Zuggewicht<br />
Bruchteile von Tonnen und Bremsprozenten von 0,5 und<br />
grösser werden aufgerundet.