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Fahrdienst - Kontext Lilian Meier

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Kuppeln<br />

nur bei gesenktem Stromabnehmer bzw. ausgeschalteter<br />

ortsfester Heizanlage bzw. abgestelltem Dieselmotor gekuppelt<br />

oder entkuppelt werden. Der Rangierer hat sich das Ausschalten<br />

der Zugsammelschiene vom Lf bestätigen zu lassen<br />

und muss selbst eine visuelle Kontrolle der Tieflage des<br />

Stromabnehmers vornehmen. Bei lokbespannten Zügen ist<br />

die Zugsammelschiene nach Auftrag einzuschalten (nach<br />

beendigter Zugbildung) oder unmittelbar vor der Abfahrt.<br />

– Die UIC-Steuerleitung ist bei allen Reisezügen und auch<br />

zwischen Triebfahrzeugen zu kuppeln. Die 18-poligen Kupplungsstecker<br />

und -dosen sind rot markiert. Bei Pendeln<br />

werden die UIC-Leitungen rechts und links gesteckt, bei<br />

Führerständen wird nur 1 UIC-Kabel gekuppelt. Die Kabel<br />

sind bei Komps bei den Stirntüren unter die Haltefedern zu<br />

klemmen, damit sie die Reisenden beim Durchschreiten nicht<br />

behindern. Die UIC-Leitung kann bei eingeschaltetem Triebfahrzeug<br />

gekuppelt oder entkuppelt werden.<br />

– Die Vielfachsteuerleitung darf nur bei ausgeschaltetem<br />

Steuerstrom gekuppelt oder entkuppelt werden. Sie ist bei<br />

allen unbegleiteten Reisezügen zu kuppeln.<br />

– Die EP-Steuerleitung ist bei EW-IV- und IC-2000-Pendeln<br />

zu kuppeln, ausserdem bei EW-IV- und EC-Komps. Sie sollte<br />

auf der der Zugsammelschiene gegenüber liegenden Wagenseite<br />

(Ausnahme: Führerstände) gekuppelt werden. Die EP-<br />

Leitung darf bei Loks in Parkstellung gekuppelt werden.<br />

EP-, UIC- und Speiseleitung sollten nach Möglichkeit gleich<br />

weit gekuppelt werden<br />

Personenübergänge<br />

– Beim Entkuppeln sind die Übergangsbrücken aufzuklappen<br />

und zu verriegeln. Die Stirnwandtüren gegen das Triebfahrzeug<br />

und am Schluss des Zuges sind abzuschliessen.<br />

– Beim Entkuppeln sind die Faltenbälge in die Halter zu<br />

legen und mit sämtlichen Verschlussriegeln zu sichern.<br />

P 20’003’127 [460] 5.2 P 20’000’807 [4.A1] 1/2/3 FDV 300.4/Anlage 1<br />

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