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Fahrdienst - Kontext Lilian Meier

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Triebfahrzeuge & Spitzenfahrzeuge<br />

Einreihen von Triebfahrzeugen<br />

Arbeitende Loks dürfen an max. 3 Stellen im Zug eingereiht<br />

sein (ausgenommen ferngesteuerte Triebfahrzeuge). Kann<br />

dies bei Störungen nicht eingehalten werden oder sind nicht<br />

alle Loks an der Hauptleitung angeschlossen, ist mit max.<br />

40 km/h zu fahren.<br />

Steuerung via Fern-/Vielfachsteuerung (Vst IIId, EP)<br />

Triebfahrzeuge können von einer anderen Lok oder von<br />

einem Steuerwagen bzw. einem auf Steuerwagen umgeschalteten<br />

Triebfahrzeug aus bedient werden (Vielfachsteuerung<br />

IIId: Re420/421/430, Re620, Re465, RBe540, RBDe<br />

560/561/562/568 oder EP: Re460/465, IC 2000, EW IV, IC<br />

Bt, IC-2000-Bt). Bei Pendeln sind die arbeitenden Loks an<br />

beliebiger Stelle eingereiht und werden vom Führerstand an<br />

der Zugspitze aus gesteuert. Ein Pendel ist im Sinne dieser<br />

Vorschriften ein gezogener Zug.<br />

Vorspanndienst (V-Lok)<br />

Zur Überführung oder Verstärkung dürfen ein oder mehrere<br />

Loks vorgespannt werden (zugführend ist die vorderste Lok).<br />

Schiebedienst (P-Lok)<br />

Schieben auf Steigungen und Bremsen im Gefälle am Schluss<br />

eines Zuges: nur auf bestimmten Strecken oder bei Störungen.<br />

Zwischendienst (Z-Lok)<br />

Nur auf bestimmten Strecken gestattet (vor allem Güterzüge).<br />

Überführung von Loks am Zugschluss (Q-Lok)<br />

– Arbeitende Loks dürfen am Schluss überführt werden, falls<br />

sie nur das Eigengewicht bewegen (sonst Schiebedienst).<br />

– Gesamtgewicht für Überführungen: höchstens 150 t.<br />

– Zu überführende Lok mehr als 90 t: Vmax 80 km/h.<br />

– Kuppeln: Hauptleitung und Schraubenkupplung<br />

(ohne Hauptleitung: Vmax 40 km/h).<br />

FDV 300.5/1.2 P 20’000’808 [5.1a] 1.1/1.2/2<br />

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