Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Triebfahrzeuge & Spitzenfahrzeuge<br />
P 20’000’832 [9.12] 1.2/1.3/1.4<br />
Bremsstörungen am Spitzenfahrzeug<br />
Ausfall des Führerbremsventils<br />
Wenn das Führerbremsventil des Spitzenfahrzeugs (Lok oder<br />
Bt) nicht bedienbar ist, die Druckluftbremse des Zuges aber<br />
von einem anderen Fahrzeug aus gesteuert werden kann,<br />
kann mit Vmax 30 km/h weiter gefahren werden.<br />
Ausfall der Luftbremse<br />
– Wenn die automatische Bremse des Spitzenfahrzeugs ausgeschaltet<br />
werden muss, kann weiter gefahren werden<br />
gemäss Bremsverhältnis (ohne Anrechnen der Feststellbremse<br />
des Spitzenfahrzeugs) mit Vmax 40 km/h.<br />
– Ist die Feststellbremse ebenfalls unbrauchbar: Weiterfahrt<br />
verboten!<br />
– Bei Triebzügen, die von einem Ausfall der Luftbremse am<br />
Spitzenfahrzeug betroffen sind, bestehen keine Einschränkungen<br />
betreffend Geschwindigkeit oder Bremsreihe.<br />
Ausgeschaltete Bremsen<br />
Die Luftbremse geschleppter Loks ist auszuschalten, wenn<br />
– sie nicht an die Luftbremse der Spitzenlok angeschlossen ist,<br />
– das Triebwerk ausgehängt ist,<br />
– es nach den Bremsvorschriften vorgeschrieben ist.<br />
Anrechenbare Bremsgewichte:<br />
1. Re420: Bei einer ausgeschalteten Bremse an einem Drehgestell<br />
> 50% des Bremsgewichtes anrechnen.<br />
2. Re460: Bei einer ausgeschalteten PMS oder einer ausgeschalteten<br />
Klotzbremse an einem Drehgestell > 25% des<br />
Bremsgewichtes anrechnen.<br />
92<br />
Ausfall der Federspeicherbremse<br />
Falls nur Federspeicherbremsen vorhanden sind, ist die Weiterfahrt<br />
verboten.