Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Geschwindigkeitseinschränkungen<br />
FDV 300.5/4.8<br />
Bedingungen für Geschwindigkeiten über 160 km/h<br />
Bedingungen, damit ein Zug mehr als 160 km/h fahren darf:<br />
1. Mindestens 135 Bremsprozente im Zug.<br />
2. Höchstens 1 Wagen mit ausgeschalteter Bremse<br />
oder Bremse auf Bremsstellung P/RIC<br />
(wobei der Zug 8 und mehr Wagen haben muss).<br />
3. Fahrzeuge für entsprechende Geschwindigkeit zugelassen.<br />
4. Mind. 16 Achsen für R135 bzw. mind. 20 Achsen für R150.<br />
Verminderung der Geschwindigkeit<br />
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist durch den Verantwortlichen<br />
für Zugvorbereitung (protokollpflichtig) anzuordnen<br />
(und dem <strong>Fahrdienst</strong>leiter zu melden),<br />
1. wenn Wagen oder geschleppte Triebfahrzeuge eingereiht<br />
werden, die nicht mit der für den Zug vorgeschriebenen<br />
Geschwindigkeit verkehren dürfen,<br />
2. wenn der Zug nicht nach der vorgeschriebenen Zug- und<br />
Bremsreihe verkehren kann.<br />
Der Lokführer vermindert die Geschwindigkeit von sich aus,<br />
wenn die Vmax der arbeitenden Triebfahrzeuge kleiner ist als<br />
die für den Zug vorgeschriebene (oder falls durch Einreihung<br />
der Loks bedingt).<br />
Begriffe & Definitionen<br />
68<br />
Bremsreihe: Ein festgelegtes Bremsverhältnis, für das auf<br />
Grund der vorhandenen Vorsignalentfernung und der Neigung<br />
der Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmt<br />
und in der Streckentabelle bekannt gegeben wird.<br />
Bremsverhältnis: Die Wirksamkeit der Bremsen eines<br />
Fahrzeuges oder eines Zuges, in Prozenten (%).