Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Anordnung: Protokoll- & Quittungspflicht<br />
Angaben für den Lokführer<br />
Vor der Abfahrt benötigt der Lokführer mindestens folgende<br />
Angaben:<br />
– vorgeschriebene Zug- und Bremsreihe (gemäss FO)<br />
– Gewicht und Höchstgeschwindigkeit der Anhängelast<br />
– Länge der Anhängelast (Achszahl und Meter)<br />
– Begleitung des Zuges<br />
Der Lokführer vermindert die Geschwindigkeit von sich aus,<br />
wenn die Höchstgeschwindigkeit der arbeitenden Triebfahrzeuge<br />
kleiner ist als die für den Zug vorgeschriebene Vmax<br />
(oder falls durch die Einreihung der Loks bedingt).<br />
Inhalt der protokollpflichtigen Meldung<br />
Die protokollpflichtige Meldung an den Lf umfasst folgendes:<br />
1. Zug- und Bremsreihe<br />
2. Höchstgeschwindigkeit der Anhängelast<br />
3. Länge der Anhängelast (Achsen und Meter)<br />
4. Gewicht und Bremsgewicht der Anhängelast<br />
5. Begleitung des Zuges<br />
6. Anzahl Wagen mit Scheiben- und Kunststoffklotzbremsen<br />
7. Ausgeschaltete oder auf P/RIC umgestellte Bremsen<br />
8. Einreihung von Doppelstockwagen im Zug (sofern die<br />
Doppelstockwagen nicht hinter dem zugführenden Fahrzeug<br />
eingereiht sind).<br />
Vorgehen bei unvorhergesehenen Situationen<br />
Ereignen sich Situationen, die nicht oder nur teilweise in den<br />
Vorschriften oder Ausführungsbestimmungen geregelt sind,<br />
haben sich alle Beteiligten über das weitere Vorgehen eindeutig<br />
abzusprechen. Das Lok- und Zugpersonal verständigt<br />
sich insbesondere gegenseitig über allenfalls bevorstehende<br />
Umleitungen (mögliche Einschränkungen betreffend Vmax,<br />
Doppelstockwagen, Abfahrprozesse usw.).<br />
P20’000’818 [5.4d] 2.3 P20’000’803 [3.0] 4.2 FDV 300.1/2.1 300.5/4.8<br />
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