Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Anordnung: Protokoll- & Quittungspflicht<br />
Nachrichten sind kurz und verständlich zu formulieren. Ein<br />
Befehl ist dem vordersten Lokführer abzugeben. Weiteres<br />
Fahrpersonal ist durch diesen Lokführer zu verständigen.<br />
Aufhebung eines Befehls<br />
Wird ein abgegebener Befehl aufgehoben, ist der Lokführer<br />
quittungspflichtig zu verständigen.<br />
Einteilung der Kommunikationsmittel<br />
1. schriftlich (Zirkular, Weisung, Formular)<br />
2. fernschriftlich (Fax, E-Mail, Intranet, SMS, Pager usw.)<br />
3. mündlich (Sichtverbindung, ohne technische Hilfsmittel)<br />
4. fernmündlich (Telefon, Funk, Lautsprecher)<br />
Übermittlungsverfahren<br />
Es werden drei Übermittlungsverfahren unterschieden:<br />
1. informieren, 2. quittieren, 3. protokollieren.<br />
Sämtliche sicherheitsrelevanten Nachrichten sind zu quittieren.<br />
Die Angabe von Passwörtern ist protokollpflichtig und<br />
nur mündlich oder fernmündlich zugelassen. Vor der Übermittlung<br />
der Nachricht hat der Absender den Empfänger<br />
eindeutig zu indentifizieren.<br />
Formulare & Sprachdisziplin<br />
Die vorhanden Formulare für die Übermittlung von Nachrichten<br />
sind anzuwenden. Formulare dürfen nur einseitig benutzt<br />
werden. Für die mündliche Kommunikation dürfen die Landessprachen<br />
(Dialekt) verwendet werden. Es sind die vorgegebenen<br />
Redewendungen anzuwenden.<br />
GSM-R<br />
Bei Verwendung von GSM-R gelten die entsprechenden Bestimmungen<br />
für den Funkverkehr sinngemäss (Funkdisziplin).<br />
Das Lok- und Zugpersonal hat sich spätestens auf dem<br />
Zug «funktional» anzumelden. Das GSM-R-Telefon ist von<br />
Dienstbeginn bis Dienstende einzuschalten.<br />
P20’000’803 [3.0] 4.1 FDV 300.3/1.3/2.3/3.2/3.4/4.1/6.2<br />
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