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Fahrdienst - Kontext Lilian Meier

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Rangieren<br />

Anfahren an Fahrzeuge<br />

Wird an Fahrzeuge angefahren, müssen diese gegen Entlaufen<br />

gesichert sein. Es ist verboten, an Wagen anzufahren, an<br />

denen Reparaturarbeiten durchgeführt werden oder die an<br />

Abfüllanlagen angeschlossen sind. An Fahrzeuge an ortsfesten<br />

Vorheizanlagen darf vorsichtig angefahren werden, ohne<br />

die Wagen zu bewegen. Das Einhängen bzw. Verbinden der<br />

Schrauben- und Bremskupplungen ist gestattet.<br />

Befehle zur Rangierbewegung<br />

Vor dem Erteilen des Fahrbefehls prüft der Rangierleiter, ob<br />

– Personen, die gefährdet werden könnten, gewarnt sind<br />

– die Bremsen gelöst und allfällige Bremsmittel entfernt sind<br />

– der Lokführer über die Nichtanwendung der automatischen<br />

Luftbremse verständigt ist<br />

– die Signale die richtigen Begriffe zeigen.<br />

Kann eine Rangierbewegung nicht unmittelbar ausgeführt<br />

werden, ist der <strong>Fahrdienst</strong>leiter zu verständigen.<br />

FDV 300.4/1.6/2.2/2.4/2.5/2.8<br />

Quittieren und Ausführen der Befehle<br />

Der Lokführer hat die Befehle zu quittieren und unmittelbar<br />

danach auszuführen. Die Entfernungsangaben sind durch<br />

entsprechende Verminderung der Geschwindigkeit zu bestätigen.<br />

Dabei ist nur die erste Entfernungsangabe zu quittieren.<br />

Wird die Geschwindigkeit nach einer Entfernungsangabe<br />

nicht vermindert, sind Haltsignale zu geben. Der<br />

Haltebefehl ist sofort zu befolgen und nicht zu quittieren.<br />

Befehle, welche nach den Signalvorschriften optisch und<br />

akustisch erteilt werden, sind nicht zu quittieren.<br />

Bewegen ohne Fahrbefehl<br />

Der Rangierer meldet dem Lokführer das Abhängen des<br />

Triebfahrzeugs mit dem Zuruf: «abgehängt». Danach bewegt<br />

der Lokführer das Triebfahrzeug, so dass der Rangierer<br />

zwischen den Fahrzeugen heraustreten kann.<br />

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