Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Bremsrechnung<br />
Zuordnung der Bremsreihen<br />
R 105 115 125 135 150 N 150 180<br />
A 30 40 50 60 65 70 75 80 85 95 105 115<br />
Wird nach der Bremsrechnung ein Wert nicht erreicht, ist der<br />
nächst tiefere anzuwenden (Ausnahme: Wädenswil bis Einsiedeln<br />
und Pfäffikon SZ bis Arth-Goldau, siehe RADN).<br />
Gewicht der Anhängelast<br />
Eigengewicht der Wagen<br />
Bei fehlender Anschrift bzw. ungesicherter Angabe über Tara<br />
oder Beladung können die Daten aus den Fahrzeugtabellen<br />
entnommen werden. Fehlen solche Angaben, kann mit Werten<br />
ähnlicher Fahrzeuge gerechnet werden.<br />
Gesamtgewicht der Wagen<br />
Die Anhängelast des Zuges ist grundsätzlich mit dem angeschriebenen<br />
Gesamtgewicht der Wagen zu berechnen.<br />
Wird die zulässige Anhängelast knapp überschritten, darf die<br />
Last aufgrund der besetzten Plätze neu berechnet werden.<br />
Eine Toleranz von 15 Tonnen darf bei dieser Berechnung<br />
angewendet werden. Zum Eigengewicht pro Reisezug- oder<br />
Triebwagen werden folgende Zuschläge angerechnet:<br />
– 1 Tonne pro 20 Reisende (ab 11 aufrunden)<br />
– Wagen mit Gepäckabteil: 3 Tonnen<br />
– Gepäckwagen: 5 Tonnen<br />
– Postwagen: 8 Tonnen für 2-achsige Wagen (4-achsig: 24 t)<br />
Bremsgewicht der Wagen<br />
Anrechenbar ist das angeschriebene Bremsgewicht oder,<br />
wenn dieses fehlt, das Eigengewicht der Wagen (3-achsige<br />
Wagen mit ungebremster Mittelachse: 2 /3, 4-achsige Wagen<br />
mit nur einem gebremsten Drehgestell: 1 /2 des Eigengewichts).<br />
FDV 300.5/Anlage 1/2.2.4 P 20’000’818 [5.4d] 1.2/1.3 R I-30111 [5.4] 2.1<br />
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