Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
Fahrdienst - Kontext Lilian Meier
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Rangieren<br />
Fahrrichtung der Rangierbewegung<br />
Zum Bestimmen der Fahrrichtung vorwärts oder rückwärts<br />
ist die Kennzeichnung am Triebfahrzeug massgebend.<br />
Bei jedem Richtungswechsel muss beim <strong>Fahrdienst</strong>leiter eine<br />
neue Fahrstrasse verlangt werden (ausser beim Rangieren<br />
mit Zwergsignalen).<br />
Rangiergrenze<br />
Rangierbewegungen im Bahnhof dürfen nur bis zu den<br />
Einfahrsignalen bzw. bis zu den Bahnhofendtafeln durchgeführt<br />
werden. Auf zweigleisiger Strecke ohne Wechselbetrieb<br />
gilt diese Grenze für beide Gleise. Fehlen Einfahrsignale, darf<br />
nur bis zu den Sicherheitszeichen der Einfahrweichen rangiert<br />
werden. Beim Übergang von Zugfahrt auf Rangierbewegung<br />
(und umgekehrt) ist immer anzuhalten.<br />
Sichern von Fahrzeugen<br />
Zulässige Sicherungen: Kuppeln an bereits gesicherte Fahrzeuge,<br />
Hemmschuhe, Feststellbremse. Luftbremse nur,<br />
wenn in den nächsten 15 Minuten wieder an diese Wagen<br />
angefahren wird (Gefälle nicht mehr als 2‰). Der Mitarbeiter,<br />
der die Lok kuppelt oder entkuppelt, ist verantwortlich für<br />
das Entfernen der Hemmschuhe oder das Lösen von Feststellbremsen<br />
bzw. das Sichern gegen Entlaufen bei einem<br />
ankommenden Zug.<br />
FDV 300.4/1.5/1.6/1.7/1.8/2.4 FDV 300.6/1.5<br />
Anwendung der Luftbremse beim Rangieren<br />
Rangierfahrten müssen mit der Luftbremse gebremst werden<br />
können. Dabei müssen auf Neigungen bis 10‰ mindestens<br />
die Hälfte der Fahrzeuge und auf Neigungen über<br />
10‰ alle Fahrzeuge der Rangierfahrt mit der Luft ge-bremst<br />
werden.<br />
Ist keine automatische Luftbremse vorhanden oder die Anwendung<br />
nicht zweckmässig, beträgt die Höchstgeschwindigkeit<br />
10 km/h.<br />
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