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Gesamtschweizerische Strategie zur dauerhaften Archivierung von ...

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Schweizerische ArchivdirektorInnenkonferenz<br />

<strong>Gesamtschweizerische</strong> <strong>Strategie</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>dauerhaften</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

<strong>von</strong> Unterlagen aus elektronischen Systemen<br />

Aus der Zusammenstellung ergibt sich in einer ersten Phase eine Konzentration<br />

auf die Archive selbst. Im Vordergrund stehen die Arbeit an Prozessbeschreibungen<br />

und Standards (1), der Aufbau der Koordinations- und Beratungsstelle (2) sowie die<br />

Planung und Durchführung des Weiterbildungsprogramms (5). Damit diese Ziele im<br />

vorgesehenen Zeitplan erreicht werden konnen, ist ein gemeinsames Vorgehen<br />

zwingend. Daneben bleiben den Archiven drei Aufgaben, die möglichst rasch angepackt<br />

werden sollten. Bei der Beschaffung oder Ablösung eines Verzeichnungssystems<br />

(6) gilt es, das betreffende Vorhaben so rasch als möglich in die Investitionsplanung<br />

einzustellen. Ob die entsprechenden Budgetmittel bereits 2003 oder erst in<br />

einem der Folgejahre bereitgestellt werden können, hängt <strong>von</strong> den lokalen Verhältnissen<br />

ab.<br />

Mittelfristig weitet sich der Aktionsradius auf das Records Management der gesamten<br />

Verwaltung (8–10). Diese Problematik kann nicht <strong>von</strong> den Archiven in<br />

eigener Regie gelöst werden. Es ist entsprechende intensive Überzeugungsarbeit zu<br />

leisten. Damit darf jedoch nicht erst 2004 begonnen werden. Eine vorbereitende<br />

Kampagne sollte so früh als möglich anlaufen. Zusätzliche Massnahmen (11–15)<br />

werden die einzelnen Archive in unterschiedlichem Umfang belasten und sind mehrheitlich<br />

ebenfalls kooperativ (zum Beispiel im Rahmen <strong>von</strong> Softwareverbünden)<br />

realisierbar. In Fragen <strong>von</strong> ausgesprochen gemeinsamem Interesse (13, 14, 16)<br />

kommt der Koordinations- und Beratungsstelle eine Drehscheiben-Funktion zu.<br />

Langfristig stehen drei ambitiösere Kooperationsprojekte (19–21) auf der Traktandenliste.<br />

Diese sollten lange im Voraus umsichtig abgeklärt und vorbereitet werden.<br />

7.3.3 Anhaltspunkte für einzelne Archive<br />

Wie können sich die Archive individuell in den dargestellten Raster einfügen Wir<br />

empfehlen, dass sich jedes <strong>von</strong> ihnen anhand der gemäss Kapitel 7.3.2 zu treffenden<br />

Massnahmen einen konkreten Aktionsplan erarbeitet. Dabei kann die Koordinationsund<br />

Beratungsstelle konkrete Unterstützung leisten.<br />

Der Aktionsplan soll Aussagen enthalten zu<br />

•= den beabsichtigten Massnahmen (mit Terminierung auf der Zeitachse bis 2010)<br />

•= den dafür zu schaffenden internen Voraussetzungen (personell, infrastrukturell)<br />

•= den benötigten Mitteln<br />

•= den damit verbundenen Konsequenzen auf die betriebliche Gesamtstrategie (Prioritäten<br />

usw.)<br />

•= den da<strong>von</strong> betroffenen Interessen anderer Verwaltungsstellen oder der gesamten<br />

Verwaltungsorganisation.<br />

Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass ein solcher Aktionsplan bis Ende 2002 erstellt und anschliessend<br />

in eine verwaltungsinterne Vernehmlassung eingespeist werden kann.<br />

Nach deren Abschluss sollte ein Regierungsbeschluss herbeigeführt werden können.<br />

Dieser müsste die Grundlage dafür bilden, dass die benötigten Ressourcen Aufnahme<br />

in die massgeblichen Finanzplanungsinstrumente finden.<br />

KLA CH/FL 2002 Kapitel 7: Empfehlungen Seite 169

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