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Gesamtschweizerische Strategie zur dauerhaften Archivierung von ...

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Schweizerische ArchivdirektorInnenkonferenz<br />

<strong>Gesamtschweizerische</strong> <strong>Strategie</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>dauerhaften</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

<strong>von</strong> Unterlagen aus elektronischen Systemen<br />

•= Applikationsgebundene <strong>Archivierung</strong> mit Migration<br />

Im dritten Fall werden die Unterlagen in ihrer originalen Form gemeinsam mit der<br />

Applikation, in der sie erstellt wurden, archiviert. Die Applikationssoftware dient<br />

der Benutzung der archivierten Unterlagen und muss aus Gründen der langfristigen<br />

Aufbewahrung vom Archiv immer auf dem neusten Stand gehalten werden.<br />

Die Dokumente sind entsprechend laufend, d. h. im Rhythmus <strong>von</strong> etwa 1 bis 2<br />

Jahren, in die jeweils neuste Version der Applikationssoftware zu migrieren.<br />

Diese <strong>Strategie</strong> geht <strong>von</strong> der Annahme aus, dass diejenigen Stellen, die die Applikation<br />

betreiben, diese laufend dem sich wandelnden technologischen Umfeld anpassen<br />

müssen und deshalb ohnehin bei jeder Weiterentwicklung Daten aus dem<br />

abzulösenden System übernehmen müssen, um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit<br />

wahren zu können.<br />

Spätestens dann, wenn aber die Originalsoftware nicht mehr weiter entwickelt<br />

wird, wird dieses Verfahren obsolet. Es ist auch zu berücksichtigen, dass bei jeder<br />

Migration kleinere Informationsverluste stattfinden, die sich mit der Zeit jedoch<br />

kumulieren und den Gehalt des Bestandes ernsthaft bedrohen können.<br />

•= Generische applikationsgebundene <strong>Archivierung</strong> mit Migration<br />

In der letzten Variante werden die digitalen Unterlagen aus der originalen Applikation<br />

in eine generische Applikation der Archiv-Umgebung migriert. In der<br />

Letzteren werden die typischen Funktionen des produktiven Systems nachgebildet.<br />

Die Präsentation der archivierten Daten entspricht nicht mehr im Verhältnis<br />

eins zu eins, sondern nur mehr dem Sinn nach (auf der Basis vorgängig erfolgter<br />

Analysen) der ursprünglichen Darstellung. Wie bei der vorhergehenden Methode<br />

ist auch hier eine laufende Migration im Archiv nötig. Diese kann aber in grösseren<br />

Zeitabständen und auf vereinfachte Weise erfolgen, da die Weiterentwicklung<br />

der generischen Applikationen unter der Kontrolle des Archivs erfolgt. Im Prinzip<br />

wird die Migration erst nötig, wenn eine unlösbare technische Inkompatibilität mit<br />

neuer Betriebs-Software oder -Hardware auftritt.<br />

Fazit:<br />

Jede der dargestellten <strong>Strategie</strong>n ist mit Risiken verbunden, am kleinsten scheinen sie<br />

aus heutiger Perspektive bei der applikationsfreien <strong>Archivierung</strong> mit Konversion und<br />

Migration zu sein. Diese ist unseres Wissens auch die einzige <strong>Strategie</strong>, die bereits<br />

im produktiven Archivbetrieb umgesetzt wird.<br />

Auf lange Frist wird es unumgänglich sein, die <strong>Archivierung</strong>sprozesse – eventuell in<br />

Verbindung mit vorgelagerten „Recordcreating“-Prozessen (vgl. Kapitel 3.2.2) – als<br />

Spezialprozesse, die in verschiedene Applikationen bzw. operationelle Prozesse integriert<br />

werden, zu betrachten. Ein Archivsystem bildet in einem solchen Zusammenhang<br />

ein besonderes Subsystem innerhalb einer Gesamtarchitektur.<br />

KLA CH/FL 2002 Kapitel 3: Internationaler Kontext Seite 29

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