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Gesamtschweizerische Strategie zur dauerhaften Archivierung von ...

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Schweizerische ArchivdirektorInnenkonferenz<br />

<strong>Gesamtschweizerische</strong> <strong>Strategie</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>dauerhaften</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

<strong>von</strong> Unterlagen aus elektronischen Systemen<br />

3.4 Auswirkungen auf die Archivpraxis<br />

3.4.1 Bewertungsaktivitäten<br />

Die Auswirkungen elektronischer Unterlagen auf den Archivberuf sind gewaltig und<br />

werden in ihrer ganzen Tragweite wohl weltweit noch kaum irgendwo richtig wahrgenommen.<br />

Auf die Bewertungsaktivitäten eines Archivs haben sie insofern Einfluss,<br />

als neue Verfahren entwickelt, erprobt und standardisiert werden müssen. Um dies zu<br />

tun, ist es unverzichtbar, ein klares Bild vom Gegenstand des Überlieferbaren und<br />

Überlieferungswürdigen zu gewinnen. Dies bedeutet zunächst, Geschäftsprozesse zu<br />

identifizieren und in ihren jeweiligen institutionellen Zusammenhang zu stellen – das<br />

heisst, mit den zugrunde liegenden Zielen und Aufgaben sowie beteiligten Organen<br />

zu verbinden. Dann ist festzustellen, wie diese Geschäftsprozesse technisch unterstützt<br />

werden, welche Unterlagen (Aufzeichnungen) dabei entstehen und welche Qualität<br />

diese im Hinblick auf den Nachvollzug <strong>von</strong> Verwaltungsgeschehen oder den<br />

glaubwürdigen Nachweis konkreter Vorkommnisse besitzen. Auch die technische<br />

Überführbarkeit solcher Aufzeichnungen in ein Archivsystem (verstanden als Gesamtheit<br />

aller Einrichtungen und Werkzeuge, um archivierte Unterlagen sicher aufzubewahren<br />

und zugänglich zu machen) wird zum Bewertungskriterium, und die Archive<br />

müssen eine Vorstellung entwickeln, wie sie die ihnen angebotenen Unterlagen<br />

am einfachsten (sichersten, kostengünstigsten, attraktivsten im Hinblick auf ihre Zugänglichkeit)<br />

übernehmen und dauernd aufbewahren können.<br />

Kurz: In der Bewertungsproblematik spiegelt sich das gesamte Spektrum archivischer<br />

Tätigkeiten. In Bezug auf elektronische Unterlagen gilt es all diese Tätigkeiten neu –<br />

und gründlicher als je zuvor – zu überdenken. Die archivische Bewertung setzt zum<br />

frühestmöglichen Zeitpunkt ein – noch bevor neue Systeme, in denen Geschäftsprozesse<br />

aufgezeichnet werden, realisiert werden. Zugleich setzt sie eine umfassende<br />

Kenntnis der archivinternen Prozesse, die nach ihr folgen, bereits voraus.<br />

3.4.2 Aussonderungsverfahren<br />

Bewertung als archivische Aufgabe entstand im an Massenakten reichen 20. Jahrhundert,<br />

weil die Magazine <strong>von</strong> den exponential wachsenden Papiermengen überflutet<br />

zu werden drohten. Im digitalen 21. Jahrhundert werden Lagerräume nicht mehr<br />

das grösste Problem darstellen. Elektronische Speicher miniaturisieren die benötigten<br />

Ablageflächen. Die bisher unverminderte Zunahme der Speicherkapazitäten gibt sogar<br />

<strong>zur</strong> Frage Anlass, ob in Zukunft überhaupt noch bewertet werden soll, was den künftigen<br />

Generationen überliefert werden muss.<br />

Ohne auf derart grundsätzliche Fragen der Überlieferungsbildung einzutreten, darf<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass auch inskünftig eine Selektion vorgenommen werden<br />

muss. Verschiedene Aspekte legen dies nahe:<br />

KLA CH/FL 2002 Kapitel 3: Internationaler Kontext Seite 43

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