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Gesamtschweizerische Strategie zur dauerhaften Archivierung von ...

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<strong>Gesamtschweizerische</strong> <strong>Strategie</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>dauerhaften</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

<strong>von</strong> Unterlagen aus elektronischen Systemen<br />

Schweizerische ArchivdirektorInnenkonferenz<br />

4.4.5 Metadaten<br />

Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass über Metadaten, die<br />

zum Verständnis elektronischer Dokumente benötigt werden, bisher erst vereinzelt<br />

ein weithin anerkannter Konsens besteht. Dies hängt damit zusammen, dass Anforderungskataloge<br />

für unterschiedliche Unterlagenkategorien definiert werden müssen:<br />

Während sogenannte „Fallakten“, die zu bestimmten, meist präzis umschriebenen<br />

Fachaufgaben entstehen, die ganze Bandbreite administrativer Tätigkeiten abdecken,<br />

stammen „Sachakten“ aus heterogenen Geschäftsvorgängen („ad hoc-Prozessen“),<br />

die sich nur in ein verhältnismässig grobes Ablaufraster pressen lassen (und daher für<br />

gängige Workflow-Tools meist nicht sehr geeignet sind). Ein solches Grobraster<br />

kann allerdings die verallgemeinerte prozessorientierte Grundlage bilden, <strong>von</strong> der<br />

aus sich die verschiedenen präziseren Sonderfälle ableiten lassen.<br />

Damit ein Dokument zum Bestandteil einer Akte wird, muss es zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt fixiert werden können, so dass eine nachträgliche Abänderung nur noch<br />

unter sehr erschwerten Bedingungen bzw. in einem kontrollierten Rahmen möglich<br />

ist. Zum Zeitpunkt des Fixierens (Einfrierens) sollen so viele Kontext-Informationen<br />

wie möglich aggregierbar sein. Dies betrifft hauptsächlich Metadaten über beteiligte<br />

Organe oder Personen und deren Rollen, zugrunde liegende Aufgaben, Zielsetzungen<br />

oder Produktdefinitionen, auslösende und abschliessende sowie <strong>zur</strong> Ausführung gehörige<br />

Aktivitäten oder Ereignisse, ferner äussere und innere Merkmale des Dokuments<br />

selbst. Je transparenter und umfassender ein solches Geflecht <strong>von</strong> Informationen<br />

strukturiert ist, umso mehr steigt seine Glaubwürdigkeit und Integrität.<br />

Derartige Metadatenstrukturen müssen deshalb in den eingesetzten Systemen sinnvoll<br />

und solid verankert sein.<br />

Die in Kapitel 4.5.4 angeführten Beispiele weisen zahlreiche Konvergenzen auf. In<br />

irgend einer Form sind fast überall die folgenden Komponenten vorhanden:<br />

•= ein Aktenplan (der nach administrativen Aufgaben, Kompetenzen usw. oder auch<br />

nur nach der Organisationsstruktur gegliedert sein kann)<br />

•= ein auf konkrete Aufträge (Geschäfte, Projekte, Fälle usw.) bezogenes, „Dossier“,<br />

„Akte“ oder sonstwie genanntes Kollektiv <strong>von</strong> Dokumenten (das einmalig durch<br />

bestimmte besondere Metadaten gekennzeichnet werden, nebst den Dokumenten<br />

beliebige weitere Geschäftsaufzeichnungen enthalten kann und einen prozessbezogenen<br />

Zusammenhang zwischen verschiedenen Dokumenten herstellt)<br />

•= ergänzende aufgezeichnete Geschäftsinformationen (Notizen, Pendenzen usw.)<br />

•= unmittelbare Dokument-Metadaten (z. B. Dokument-Typ, Autor, SchreiberIn, Inhalt,<br />

Erstellungsdatum, Dateiformat, Version, Beglaubigungsvermerke usw.)<br />

•= beteiligte Geschäftspartner (in unterschiedlichen Rollen).<br />

Diese Features entsprechen den gängigen internationalen Metadaten-Standards.<br />

Seite 88 Kapitel 4: Momentaufnahme KLA CH/FL 2002

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