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Gesamtplan Zusammenstellung der Einnahmen und ... - Esslingen

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Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben incl. Zinsaufwand, Umlagen,<br />

Zuführungsrate an Vermögenshaushalt<br />

Durch die außerordentlichen Tilgungsleistungen, zuletzt beschlossen im GR am<br />

05.05.2008 (20/139/2008), kann <strong>der</strong> Zinsaufwand ab dem Jahr 2009 deutlich<br />

zurückgefahren werden. Ab 2011 sind in <strong>der</strong> Mittelfristigen Finanzplanung keine<br />

Zinsaufwendungen mehr vorgesehen; Hintergr<strong>und</strong> ist die beabsichtigte Rückführung<br />

<strong>der</strong> Schulden auf Null bis zum Ende des Jahres 2010.<br />

Die Umlagen an Kreis, Land <strong>und</strong> Verband Region Stuttgart knüpfen<br />

– wie be-<br />

reits<br />

ausgeführt – an die Steuerkraft (i.S.d. FAG) <strong>der</strong> Stadt an. Die Schwankun-<br />

gen zwischen den Jahren sind finanzausgleichsbedingt. Durch Rückstellungen<br />

in Form von HH-Resten in „guten“ Jahren (wie z.B. 2006 <strong>und</strong> vor allem 2007)<br />

können Entlastungen für stark belastete Jahre (2009 z.B. durch hohe Steuereinnahmen<br />

in 2007) erreicht werden.<br />

In <strong>der</strong> Mittelfristigen Finanzplanung sind an Umlagen (an Kreis <strong>und</strong> Land) fi-<br />

nanziert:<br />

2009 58,020 Mio. EUR<br />

2010 64,584 Mio. EUR<br />

2011 65,589 Mio. EUR<br />

2012 68,505 Mio. EUR<br />

Die Zuführungsrate entwickelt sich wie folgt:<br />

2009 10,040 Mio. EUR<br />

2010 6,835 Mio. EUR<br />

2011 6,460 Mio. EUR<br />

2012 4,320 Mio. EUR<br />

Dabei<br />

profitiert das Jahr 2009 ganz erheblich von Rückstellungen aus dem Jahr<br />

2007.<br />

Ohne diese Rückstellungen hätte man – aufgr<strong>und</strong> des guten Jahres 2007<br />

– einen Betrag von knapp 70 Mio. EUR bei den Umlagen in 2009 veranschlagen<br />

müssen.<br />

Dann wie<strong>der</strong>um hätte man in 2009 entwe<strong>der</strong> eine erheblich geringere, wenn<br />

nicht sogar negative<br />

Zuführungsrate ausweisen müssen.<br />

Durch die Rückstellungen, die im Neuen Haushaltsrecht zwingend<br />

vorgeschrie-<br />

ben<br />

sein werden, gelingt es – trotz <strong>der</strong> Schwankungen bei den Steuereinnah-<br />

men – „einigermaßen“ gleich bleibende Zuführungsraten darzustellen.<br />

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