Der Weg zum Echtzeit- Data-Warehouse - Midrange Magazin
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Marktübersicht<br />
Arbeitgeber, die Meldungen zur Sozialversicherung<br />
maschinell übermitteln wollen, benötigen<br />
eine „Zulassung zur Erstattung von Meldungen<br />
und Beitragsnachweisen im automatisierten<br />
Verfahren“. Setzt das Unternehmen kein<br />
„systemuntersuchtes“ Abrechnungsprogramm<br />
ein, muss es sich einer zeit- und personalintensiven<br />
Prüfung vor Ort unterziehen, in<br />
welcher die Voraussetzungen für eine Zulassung<br />
kontrolliert werden. Diese aufwändige Prozedur<br />
entfällt beim Einsatz einer „geprüften“<br />
Software.<br />
Abrechnungsprogramme, die erfolgreich<br />
einer Systemuntersuchung<br />
unterzogen wurden, erhalten ein „Prädikat“<br />
bzw. ein „Zertifikat“, welches die<br />
Zulassung von Personalabrechnungssystemen<br />
62 www.midrangemagazin.de Juli 2002<br />
GKV-Zertifikat<br />
erspart Prüfung<br />
ordnungsmäßige Abwicklung der Personalabrechnung<br />
hinsichtlich sozialversicherungsrelevanter<br />
Sachverhalte sowie<br />
die korrekte Übermittlung von DEÜV<br />
(Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung)-Meldedaten<br />
garantiert. Vorgenommen<br />
wird die Systemuntersuchung<br />
von der „Informationstechnischen Servicestelle<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
GmbH“ (ITSG), die im Namen<br />
der „Spitzenverbände der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung“ (GKV) mit<br />
der Durchführung und Überwachung der<br />
Systemuntersuchung betraut ist.<br />
Im Vorfeld der Systemprüfung bietet die<br />
ITSG eine umfassende Systemberatung<br />
sowie Workshops an. Die Systemberater<br />
begleiten durch fachliche Unterstützung<br />
die Umsetzung des Pflichtenheftes. Das<br />
Pflichtenheft enthält alle Auswahlkriterien,<br />
die im Hinblick auf eine computer-<br />
unterstützte Entgeltabrechnung einschließlich<br />
des automatisierten Meldeverfahrens<br />
von wesentlicher Bedeutung<br />
sind. Darüber hinaus sind die Mindestanforderungen<br />
nach der DEÜV sowie<br />
die Zusatzanforderungen zur Erlangung<br />
des Zertifikates definiert. Um die<br />
anspruchsvollen und umfangreichen<br />
Anforderungen des Pflichtenheftes zu<br />
erfüllen, bedarf es beim Softwarehersteller<br />
einer intensiven Vorbereitung und<br />
konsequenten Umsetzung durch hochqualifiziertes<br />
Personal.<br />
Mit der Systemprüfung werden die Entgeltabrechnung<br />
und das Meldeverfahren<br />
im Wesentlichen auf Grundlage der<br />
Testaufgaben untersucht. Diese Testaufgaben<br />
erfahren eine kontinuierliche<br />
Weiterentwicklung. Aufgrund von fiktiven<br />
Abrechnungssituationen werden<br />
u. a. folgende Sachverhalte geprüft und<br />
bewertet:<br />
– die fachliche Umsetzung des Pflichtenheftes<br />
– die Verarbeitungsergebnisse aus den<br />
aktuellen Testaufgaben<br />
– die Lohnunterlagen (Lohnkonto, Beitragsabrechnung,<br />
Beitragsnachweis,<br />
Verdienstabrechnung)<br />
– die erstellten Datensätze (DEÜV und<br />
Beitragsnachweise)<br />
– Dialoganwendung und Anwenderdokumentation<br />
Permanente Qualitätssicherung<br />
Die Systemprüfung wurde turnusmäßig<br />
alle zwei bzw. alle vier Jahre als Folge-<br />
Systemuntersuchung bei den Softwareherstellern<br />
durchgeführt, um eine laufende<br />
Qualitätssicherung zu erreichen.<br />
In den „Gemeinsamen Grundsätzen“