Frauen in Führungspositionen - Bundesministerium für Familie ...
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Die repräsentative S<strong>in</strong>us-Studie zeigt deutlich, dass der Begriff „Quote“ Widerstände auslöst<br />
und dass e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e <strong>Frauen</strong>förderung – sozusagen unabhängig von der wirtschaftlichen Vernunft<br />
– nicht viel Zustimmung f<strong>in</strong>det; dass aber <strong>in</strong> den Führungsetagen der deutschen<br />
Wirtschaft ke<strong>in</strong>eswegs alle gesetzlichen Regelungen gleichermaßen kritisch gesehen werden<br />
– im Gegenteil:<br />
E<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanteilsregelung <strong>für</strong> Aufsichtsräte, wie sie bereits jetzt <strong>für</strong> die Arbeitnehmerseite<br />
mitbestimmungspflichtiger Unternehmen besteht, auf die Anteilseignerseite auszuweiten,<br />
f<strong>in</strong>det erstaunlich breite Akzeptanz. Mehr als die Hälfte der <strong>Frauen</strong> und e<strong>in</strong> Drittel<br />
der Männer <strong>in</strong> <strong>Führungspositionen</strong> stimmen e<strong>in</strong>er solchen gesetzlichen Regelung ausdrücklich<br />
zu.<br />
Derzeit gibt es bereits gesetzliche Regelungen, die <strong>für</strong> die Vertretung der Arbeitnehmerseite <strong>in</strong> Aufsichtsräten<br />
e<strong>in</strong>en bestimmten Anteil von <strong>Frauen</strong> vorschreiben. Wie würden Sie den Vorschlag beurteilen, e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Regelung auch <strong>für</strong> die Vertretung der Arbeitgeberseite vorzusehen?<br />
sehr gut<br />
gut<br />
weniger gut<br />
überhaupt<br />
nicht gut<br />
<strong>Frauen</strong> Männer<br />
13<br />
19<br />
30<br />
0 20 40 60 %<br />
Ke<strong>in</strong>e Angaben: 1 %<br />
}<br />
sehr gut 8<br />
38<br />
gut<br />
24<br />
51 % }<br />
weniger gut<br />
überhaupt<br />
nicht gut<br />
24<br />
32 %<br />
42<br />
0 20 40 60 %<br />
Ke<strong>in</strong>e Angaben: 2 %<br />
In der Ablehnung polarisiert das Thema <strong>Frauen</strong> und Männer <strong>in</strong> <strong>Führungspositionen</strong>: Nur<br />
19 % der <strong>Frauen</strong> s<strong>in</strong>d strikt gegen e<strong>in</strong>e solche gesetzliche Regelung, aber 42 % der Männer.<br />
Diese Differenz ist durch zwei Argumente zu erklären:<br />
I Konkurrenz: E<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanteilsregelung<br />
<strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Aufsichtsräten verr<strong>in</strong>gert <strong>für</strong><br />
I<br />
Männer die Chance auf e<strong>in</strong>e solche Position, weil die Zahl der Sitze <strong>für</strong> Männer reduziert<br />
würde.<br />
Die Frage trägt die Formulierung:<br />
„… e<strong>in</strong>en bestimmten Anteil von <strong>Frauen</strong> vorschreiben“. Das<br />
kl<strong>in</strong>gt vor allem <strong>für</strong> Männer nach e<strong>in</strong>seitiger <strong>Frauen</strong>förderung mit der Konnotation, dass<br />
man Männern etwas wegnimmt, ohne deren Rechte zu sichern. Es zeigt sich, dass immer<br />
dann, wenn von re<strong>in</strong>er <strong>Frauen</strong>förderung/von <strong>Frauen</strong>quoten gesprochen wird, die Akzeptanz<br />
von Maßnahmevorschlägen deutlich ger<strong>in</strong>ger ist als dort, wo von Förderung gleichberechtigter<br />
Teilhabe, von Diversity, von gemischten Teams etc. gesprochen wird. Das ist<br />
bei der Analyse des Ergebnisses der Frage zur Ausweitung der M<strong>in</strong>destanteilsregelungen<br />
aus den Mitbestimmungsgesetzen zu berücksichtigen.<br />
Aus diesen Befragungsbefunden lässt sich ableiten: Bei der Prüfung e<strong>in</strong>er gesetzlichen<br />
Regelung sollte nicht über e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e <strong>Frauen</strong>quote nachgedacht werden. E<strong>in</strong>e solche wäre<br />
schwer zu vermitteln; vor allem bei Männern <strong>in</strong> <strong>Führungspositionen</strong>. Auch e<strong>in</strong> erheblicher