Frauen in Führungspositionen - Bundesministerium für Familie ...
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Gesetzliche Regelungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destanteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> operativen <strong>Führungspositionen</strong><br />
sehr wichtig<br />
wichtig<br />
weniger<br />
wichtig<br />
unwichtig<br />
<strong>Frauen</strong> Männer<br />
4<br />
12<br />
33<br />
51<br />
sehr wichtig<br />
wichtig<br />
weniger<br />
wichtig<br />
unwichtig<br />
0 20 40 60 80 % 0 20 40 60 80 %<br />
Es ist erstaunlich zu sehen, wie groß der Unterschied zwischen der Ablehnung von M<strong>in</strong>destanteilsregelungen<br />
<strong>für</strong> Aufsichtsgremien und der <strong>für</strong> den operativen Bereich ist.<br />
Zustimmungen <strong>für</strong> gesetzliche M<strong>in</strong>destanteilsregelungen <strong>für</strong> Aufsichtsräte im Vergleich<br />
zur Quotenregelung <strong>für</strong> operative Unternehmensführung<br />
Quotenregelung <strong>für</strong><br />
operativen Bereich<br />
Gesetzlicher M<strong>in</strong>destanteil<br />
<strong>für</strong> Aufsichsräte<br />
<strong>Frauen</strong> Männer<br />
16<br />
51<br />
0 20 40 60 % 0 20 40 60 %<br />
Aus der Diskrepanz zwischen der Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen bei Aufsichtsräten<br />
und der Ablehnung im operativen Bereich können folgende Ableitungen gezogen<br />
werden:<br />
Die Diskussion um <strong>Frauen</strong>quoten <strong>in</strong> der Wirtschaft hat <strong>in</strong> den letzten Jahren Quoten <strong>für</strong><br />
Vorstandsposten und M<strong>in</strong>destanteilsregelungen <strong>für</strong> Aufsichtsgremien schlicht vermischt.<br />
Auch durch die Gesetzes<strong>in</strong>itiativen der Nachbarstaaten (Norwegen, Niederlande), bei denen<br />
ke<strong>in</strong> Unterschied zwischen diesen Ebenen gemacht wurde, wurden <strong>in</strong> Deutschland Widerstände<br />
gegen Quoten <strong>für</strong> den operativen Bereich zugleich zu Widerständen gegen M<strong>in</strong>destanteilsregelungen<br />
<strong>in</strong>sgesamt.<br />
Tatsächlich zeigt sich aus den Zahlen <strong>für</strong> Deutschland: Wer mithilfe gesetzlicher Regelungen<br />
den Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> <strong>Führungspositionen</strong> erhöhen will, muss sich auf die Aufsichtsgremien<br />
beschränken, denn nur <strong>für</strong> diese Ebene gibt es unter den (männlichen) Führungskräften<br />
der Wirtschaft e<strong>in</strong>e ausreichende Akzeptanz. Wer den Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong><br />
Aufsichtsräten steigern will, muss sich klar gegen Quoten im operativen Bereich festlegen.<br />
Wer den Anteil von <strong>Frauen</strong> <strong>in</strong> Aufsichtsräten steigern will, darf nicht von <strong>Frauen</strong>förderung/<br />
<strong>Frauen</strong>quoten sprechen, sondern muss die gleichberechtigte Teilhabe von <strong>Frauen</strong> und<br />
Männern an den Positionen thematisieren, von M<strong>in</strong>destanteilsregelungen sprechen und<br />
den ökonomischen Nutzen dieser Veränderung hervorheben.<br />
2<br />
8<br />
22<br />
10<br />
68<br />
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