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Ausgewählte Abgrenzungsprobleme bei kriminellen und ...

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Kriminelle <strong>und</strong> terroristische Organisationen<br />

Seit dem 1. Januar 2002 ist die sogen. Effizienzvorlage in Kraft, welche auf B<strong>und</strong>esebene zur<br />

Ausdehnung der Ermittlungs- <strong>und</strong> Untersuchungskompetenzen im Bereich des organisierten<br />

Verbrechens führte. 7 Aufgr<strong>und</strong> der internationalen Verflechtung, Aufwändigkeit <strong>und</strong> Komplexität<br />

der in diesem Bereich zu führenden Strafverfahren wurde vorgeschlagen, die Ermittlungen<br />

<strong>bei</strong> der B<strong>und</strong>eskriminalpolizei, unter Leitung der B<strong>und</strong>esanwaltschaft (BA), zu zentralisieren.<br />

Seither besteht für die Ermittlung <strong>und</strong> Anklage krimineller <strong>und</strong> terroristischer Organisationen<br />

im Sinne von Art. 260ter StGB originäre B<strong>und</strong>esgerichtsbarkeit, sofern die strafbaren<br />

Handlungen zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen wurden oder in mehreren<br />

Kantonen <strong>und</strong> da<strong>bei</strong> kein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht. 8<br />

Diese Ar<strong>bei</strong>t behandelt ausgewählte <strong>Abgrenzungsprobleme</strong> welche sich im Rahmen von Art.<br />

260ter StGB bezüglich krimineller oder terroristischer Zusammenschlüsse stellen <strong>und</strong> die<br />

Ermittlungstätigkeit erschweren können: Bei Verbrechensorganisationen im gemeinrechtlichen<br />

Deliktsbereich ist es die Abgrenzung einer <strong>kriminellen</strong> Organisation von einer gut organisierten,<br />

international tätigen Bande; <strong>bei</strong> terroristischen Organisationen ist es die heikle Abgrenzung<br />

zwischen einem Terroristen <strong>und</strong> einem „legitimen“ Freiheitskämpfer. Solche Abgrenzungen<br />

sind gesetzgeberisch kaum lösbar, weshalb diese der Rechtsprechung überantwortet<br />

ist. Unter Berücksichtigung der bisher ergangenen (v.a. internationalstrafrechtlichen)<br />

Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esgerichts wird daher der Frage nachgegangen, für welche <strong>kriminellen</strong><br />

oder terroristischen Organisationen, Vereinigungen, Gebilde, Gruppierungen, professionellen<br />

Banden etc. Art. 260ter StGB einschlägig ist. Im Anschluss soll diese Rechtsprechung<br />

auch entsprechend (kritisch) gewürdigt <strong>und</strong> Schlussfolgerungen für die Strafverfolgung gezogen<br />

werden. Diese Abgrenzungsproblematik wird nicht selten von prozessualen <strong>und</strong> faktischen<br />

Hindernissen begleitet. Auch diese sollen in angemessenem Umfang zur Sprache kommen,<br />

um aufzuzeigen, dass den Intentionen der Effizienzvorlage nicht immer in gewünschter<br />

Weise nachgelebt werden kann. Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Aktualität werden in zwei Exkursen<br />

Einzelaspekte im Zusammenhang mit Art. 260ter StGB erörtert.<br />

Es sollen in dieser Ar<strong>bei</strong>t nicht nur <strong>Abgrenzungsprobleme</strong> aus Sicht der Strafverfolgung aufgezeigt<br />

werden. Soweit möglich, sollen – unter Berücksichtigung von Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />

<strong>und</strong> Lehre – wenn nicht Lösungen, so zumindest Empfehlungen formuliert werden,<br />

worauf <strong>bei</strong> künftigen Ermittlungen <strong>und</strong> in der Urteilsfindung im Zusammenhang mit Art.<br />

260ter StGB vermehrt geachtet werden sollte.<br />

(Die Literatur, Rechtsprechung, Presseberichte, Internetseiten sowie Hinweise auf aktuelle<br />

Strafverfahren wurden bis 17. Juni 2008 berücksichtigt.)<br />

7<br />

Botschaft über die Änderung des Strafgesetzbuches, der B<strong>und</strong>esstrafrechtspflege <strong>und</strong> des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes<br />

(Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz <strong>und</strong> der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung)<br />

vom 28.01.1998, BG vom 22. Dezember 1999, in Kraft seit 1. Januar 2002 (BBl 1998 1529 ff.);<br />

BÄNZIGER/LEIMGRUBER, Effizienzvorlage, 26-50.<br />

8<br />

BBl 1998 1529 ff.; BBl 2002 1878; vgl. Art. 337 Abs. 1 lit. a <strong>und</strong> b StGB (Art. 340bis Abs. 1 aStGB); zur<br />

Entstehungsgeschichte der Effizienzvorlage ausführlich <strong>bei</strong> BÄNZIGER/LEIMGRUBER, Effizienzvorlage, 26-<br />

50.<br />

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